Hauptversammlungen 2021: Mehr Partizipationsrechte für Aktionär*innen

  • Forderung eines „Hybrid-Modell“ statt Verlängerung von Corona-Sonderregeln
  • Virtuelle Hauptversammlungen haben deutliche Nachteile für Aktionärskritik
  • Kritik an Ausnutzung derzeitiger Sonderregeln durch Konzernvorstände

Medienberichten zufolge prüft die Bundesregierung aktuell, das wegen der Corona-Pandemie verhängte Notgesetz zum Abhalten virtueller Hauptversammlungen bis Ende 2021 zu verlängern. Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre und seine Mitgliedsorganisation urgewald verlangen dagegen Nachbesserungen für die kommende Hauptversammlungssaison, da nur über einen direkten und kritischen Austausch zwischen Aktionär*innen und Konzernleitung die Geschäftstätigkeit von Unternehmen laut § 131 des Aktiengesetzes sachgemäß beurteilt werden kann. 

„Wir votieren für die kommende Hauptversammlungssaison für ein Hybridmodell aus virtueller und Präsenzveranstaltung. Redewillige Aktionär*innen müssen wieder die Möglichkeit haben, ihre Kritik im Rahmen einer Präsenzveranstaltung direkt vorzutragen“, erläutert Markus Dufner, Geschäftsführer des Dachverbands. „Zugleich müssen diese Veranstaltungen für alle weiteren Aktionär*innen audiovisuell übertragen werden. Nur so können verfälschende und willkürliche Beantwortungen vermieden werden.“ Ferner müsse auch das Recht, Nachfragen zu stellen und Gegenträge zu begründen, wieder garantiert werden.

„In der Hauptversammlungssaison 2020 haben wir gesehen, dass virtuelle Hauptversammlungen im Vergleich zu Präsenzversammlungen inakzeptable Schwachstellen aufweisen und Aktionär*innen noch stärker vom guten Willen der Konzernchefs abhängig sind“, sagt Barbara Happe, Vorstandsmitglied des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre und Banken-Referentin von urgewald. „Die von uns bereits im März geäußerten Befürchtungen haben sich bewahrheitet. Vielfach haben Vorstände das in der Notverordnung verankerte Recht, Fragen nach ´freiem Ermessen´ zu beantworten, über Gebühr ausgenutzt“, führt Happe weiter aus.  

„In einigen Fällen wurden Fragen bei der Beantwortung so zusammengefasst, dass dahinterliegende Kritikpunkte bewusst nicht übermittelt wurden. Oder ganze Fragenkomplexe wurden mit fadenscheinigen Begründungen überhaupt nicht beantwortet.“ Als Begründung wurde etwa behauptet, dass es sich bei den Presseberichten, die den Fragen zugrunde lagen, um „Unwahrheiten“ und „reine Spekulationen“ handele – so Rheinmetall-Chef Armin Papperger. „Einen solch willkürlichen Umgang mit Aktionärsrechten können wir nicht hinnehmen“, erklärt Happe. 

Der Dachverband und urgewald fordern daher ein Zurück zu einem direkten, offenen und kritischen Austausch zwischen Aktionär*innen und den Vorständen der Konzerne, um die Geschäftstätigkeit von Unternehmen angemessen zu beurteilen und auf dringend notwendige Änderungen zugunsten von Menschenrechten, Umwelt- und Klimaschutz hinwirken zu können.

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