Datenschutz in der Pflegebranche

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Dienstag, Juli 8, 2025
Hinsichtlich personenbezogener Daten sind Sie spätestens seit dem 25. Mai 2018 an die Regeln der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gebunden. Darüber hinaus sind die damit einhergehenden Änderungen des Bundes-Daten-Schutz-Gesetzes (BDSG) einzuhalten. Durch die DSGVO erhalten wir in allen Mitgliedsstaaten ein einheitliches Schutzniveau personenbezogener Daten. In der Pflege verarbeiten Mitarbeiter besondere Kategorien personenbezogener Daten. Insbesondere durch die umfangreiche und regelmäßige Dokumentation des gesamten Gesundheitszustandes der pflegebedürftigen Personen. Deshalb besteht die Pflicht zu einem Datenschutzbeauftragten. Zur Durchsetzung der Vorschriften wurden die Strafen deutlich erhöht.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten in der Pflege.
Die Rechtsgrundlage für die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist im Artikel 37, Absatz 1, Buchstabe c der DSGVO gefordert. Diese Pflicht ist vorrangig von folgenden Kriterien abhängig:
Nachrangig ist die „Regel von mindestens zwanzig Personen“, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Interner Datenschutzbeauftragter
Bei der Benennung eines internen Datenschutzbeauftragten sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen:
Externer Datenschutzbeauftragter
Der extern bestellte Datenschutzbeauftragte auditiert zu Beginn die Ist-Situation im Unternehmen. Damit ermittelt er konkret den Beratungsbedarf, um ein umfangreichen Bericht zu erstellen. Bei einem Beratungsfehler haftet der externe Datenschutzbeauftragte. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im Datenschutz sind im Unternehmen umzusetzen.
Haftung
Nach der DSGVO haftet der Verantwortliche. In der Regel ist dies der Inhaber, Geschäftsführer oder Vorstand. Ein interner Datenschutzbeauftragter haftet in aller Regel nicht. Ein externer Datenschutzbeauftragter haftet grundsätzlich für Beratungsfehler aus seiner Dienstleistung.
H&S Leistungen für Ihre Unterstützung
Als Autoren des VDAB-QM-Handbuches und als Unternehmensberatern kennen wir die Prozesse in den Pflegeeinrichtungen. Deshalb sind die Anforderungen mit geringen individuellen Anpassungsaufwand unseres Datenschutz-Handbuches zu erfüllen.
H&S ist ein Beratungsunternehmen und Bildungsträger, insbesondere für die Pflegebranche zur Implementierung und Aufrechterhaltung moderner Managementsysteme. Wir zertifizieren im Auftrag akkreditierter Zertifizierungsstellen Unternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen, Handel und Bildungseinrichtungen. Häfele & Schuster sind die Autoren des VDAB-QM-Handbuches.
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