Beschlüsse des MA HSH-Medienrats

  • Zulassungserteilungen für Hörfunkvollprogramme „Energy Hamburg“ für Hamburg und „Radio Moin“ für Schleswig-Holstein
  • Veränderung der Beteiligungsstrukturen der Radio Hamburg GmbH & Co. KG und der Antenne Sylt GmbH & Co. KG

Der Medienrat der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) hat auf seiner letzten Sitzung die Zulassung der 97,1 MHz Hamburg GmbH (ENERGY) zur Veranstaltung und Verbreitung des Hörfunkvollprogramms „Energy Hamburg“ in Hamburg ab dem 1. August 2020 für die Dauer von zehn Jahren verlängert. Nach der Entscheidung des Medienrats im November 2019 hätte ab dem 1. August 2020 eigentlich FluxFM über die UKW-Frequenz 97,1 MHz senden sollen. Hiergegen hat ENERGY als unterlegender Mitbewerber um die Zuweisung jedoch Rechtsmittel eingelegt und darf nun auf Grundlage gerichtlicher Eilentscheidungen sein Programm vorerst über UKW weiterverbreiten. Diese Verbreitung macht die Erteilung der Zulassung erforderlich. Davon unabhängig betreibt die MA HSH das Hauptsacheverfahren weiter mit dem Ziel, die Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung zu bestätigen.

Der Medienrat hat außerdem der LiveLive Media GmbH für die Veranstaltung und Verbreitung des Hörfunkvollprogramms „Radio Moin“ in Schleswig-Holstein eine Zulassung für die Dauer von zehn Jahren erteilt. „Radio Moin“ will die Kieler und Schleswig-Holsteiner umfassend regional informieren und soll im Internet, sowie im Rahmen des Schleswig-Holsteinischen DAB+-Modellversuchs in Kiel und ergänzend auch in Lübeck und Sylt verbreitet werden.

Der Medienrat bestätigte außerdem eine mittelbare Veränderung der Beteiligungsstruktur der Radio Hamburg GmbH & Co. KG (RHH) als medienrechtlich unbedenklich. Bei der mit 5 Prozent an den Kapitalanteilen und 5,8 Prozent an den Stimmrechten an RHH beteiligten Morgenpost Verlag GmbH kam es zu einem Eigentümerwechsel: Deren alleinige Gesellschafterin ist nicht mehr die Mediengruppe M. DuMont Schauberg GmbH & Co. KG, sondern die Chronic Capital GmbH. Hinter dieser steht der Hamburger Unternehmer Arist von Harpe.

Auch eine Veränderung der Beteiligungsstruktur der Antenne Sylt GmbH & Co. KG bestätigte der Medienrat als medienrechtlich unbedenklich. Bei der Veranstalterin des Länderhörfunkvollprogramms „Antenne Sylt“ erhöht sich der Anteil der NiedersachsenRadio GmbH & Co. KG aufgrund des Ausstiegs des Kommanditisten Martin Kraus von 25,02 Prozent auf 40,00 Prozent.

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