Tipps für die Smartphone-Nutzung im Urlaub

Trotz Corona-Pandemie ist die diesjährige Reisezeit im vollen Gange. Unverzichtbarer Begleiter ist dabei das Smartphone. Aber bevor Reisende ihren Koffer schließen und in die Ferien fahren oder fliegen, sollten sie sich ein paar Gedanken über ihre Handy-Nutzung im Urlaub machen. Thomas Michel vom Onlinemagazin teltarif.de weiß: "Die Smartphone-Nutzung im Urlaub unterscheidet sich oft von der im Alltag. Wer aber einige Tipps und Tricks beherzigt, wird mit seinem mobilen Begleiter viel Freude auf seiner Reise haben."

Damit das Smartphone nicht bereits am Anreisetag dauerhaft im Hotelsafe landet, sollten Nutzer das Ladekabel einpacken. Je nachdem wo die Reise hingeht, ist es empfehlenswert, sich vorab zu informieren, ob die Steckdosen im Zielland mit deutschen Steckern kompatibel sind. "Auf Übersichtsseiten wie welt-steckdosen.de können Urlauber sehen, in welchen Ländern sie einen Reise-Adapter benötigen", so Michel. Auf Reisen ist das Handy meist häufiger im Einsatz als Zuhause, zumal ein gutes Smartphone bei vielen Touristen oft die Kamera ersetzt. Damit der Akku einen ganzen Tag übersteht, können Nutzer mit einem Powerbank nachhelfen. Diese lädt das Handy im Notfall auch auf der Wandertour wieder auf. Es ist ratsam, vor dem Urlaub ein komplettes Backup auf den heimischen Rechner zu machen, insbesondere wenn sich das Handy nicht regelmäßig mit einem Cloud-Dienst synchronisiert. So sind alle Daten gesichert, falls das Smartphone kaputt oder verloren geht oder gestohlen wird. Gleichzeitig können Anwender ihr Gerät aufräumen und etwa alte Fotos, nachdem sie auf den Computer geladen wurden, auf dem Handy löschen. Dadurch wird Speicherplatz für möglichst viele neue Urlaubserinnerungen geschaffen. Nutzer, die unterwegs nicht auf Videostreaming verzichten wollen, sollten sich Filme und Serien bereits über das heimische WLAN downloaden. Diese können dann auf dem mobilen Gerät offline geschaut werden – auch im Ausland. Allerdings sollte dabei die Speicherkapazität im Blick behalten werden. Das Smartphone kann nicht nur zur Unterhaltung genutzt werden, sondern auch als als Navi. Wer in unbekannten Regionen unterwegs ist, sollte sich vorab eine Navi-App installieren und nach Möglichkeit das entsprechende Kartenmaterial für die spätere Offline-Nutzung herunterladen.

Um unliebsame Überraschungen bei der Handyrechnung nach dem Urlaub zu vermeiden, ist es wichtig, seinen Tarif vor der Abreise zu prüfen. Wer in ein EU-Land reist, muss bei seinem Tarif nur sicherstellen, dass dieser im regulierten EU-Tarif eingebucht und nicht noch eine ältere Roaming-Option gebucht ist. Dann kann der Tarif im EU-Ausland wie in Deutschland genutzt werden. Außerhalb der EU muss weiterhin mit hohen Kosten gerechnet werden. Nutzer sollten daher bei ihrem Anbieter in Erfahrung bringen, ob es spezielle Roaming-Angebote für das Reiseland gibt. Alternativ können in vielen Ländern lokale Prepaid-SIM-Karten verwendet werden. Michel sagt abschließend: "Wer im Ausland online gehen möchte, muss meist erst das Datenroaming in seinen Smartphone-Einstellungen aktivieren. Damit zudem die Technik keinen Schaden nimmt, sollten Reisende ihr Handy nicht dauerhaft der Sonne aussetzen. So steht einem gelungenen Smartphone-Einsatz im Urlaub nichts im Wege."

Weitere hilfreiche Tipps und Tricks gibt es hier:
https://www.teltarif.de/urlaub-mit-dem-handy

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

teltarif.de Onlineverlag GmbH
Brauweg 40
37073 Göttingen
Telefon: +49 (551) 51757-0
Telefax: +49 (551) 51757-11
http://www.teltarif.de

Ansprechpartner:
Lisa Hinze
Telefon: +49 (551) 51757-14
Fax: +49 (551) 51757-11
E-Mail: presse@teltarif.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel