Opferschutz statt Raserschutz: Schärfere Regeln der Straßenverkehrsordnung müssen bleiben

Gemeinsame Forderung von sieben Verbänden an Verkehrsminister Scheuer und die Bundesländer – Schutz von Menschenleben und Umwelt muss vorgehen – „Peinlichen Formfehler korrigieren, härtere Strafen beibehalten“

Ein breites Bündnis von Umwelt- und Verkehrsverbänden fordert Verkehrsminister Scheuer und die Bundesländer auf, bei der Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) keinen Schritt zurück zu machen. Es dürfe nur der Formfehler rechtssicher und verfassungsfest schnellstmöglich korrigiert werden – alle anderen Regeln müssten beibehalten werden. Dazu zählen Fahrverbote bei Tempoverstößen ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts, härtere Strafen bei Parkvergehen oder gefährlichen Überholmanövern. Dafür sprechen sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH), Greenpeace, der ökologische Verkehrsclub VCD, der Verbund Service und Fahrrad (VSF), Changing Cities, SichereStraßen.org und HannovAIR aus.

Alle diese Regeln dienen dazu, die schwächeren Verkehrsteilnehmer endlich besser zu schützen, seien es Kinder auf dem Schulweg, Fußgänger oder Radfahrer. Das ist angesichts von mehr als 3.000 Toten und fast 400.000 Verletzten auf deutschen Straßen auch zwingend notwendig. Die Verbände weisen darauf hin, dass in Nachbarländern wie der Schweiz vergleichbare Regelungen schon seit Jahren gelten und die Zahl der Opfer im Verhältnis viel geringer ist als in Deutschland.

Der neue, im April eingeführte Bußgeldkatalog der StVO wird wegen eines Formfehlers teils nicht angewendet. Verkehrsminister Scheuer hatte angekündigt, bei der nun notwendigen Nachbesserung insbesondere die Fahrverbote bei Tempoverstößen wieder zurücknehmen zu wollen.

„Es darf nicht sein, dass der Bundesverkehrsminister, sich durchsetzt und das einzige zarte Pflänzchen einer positiven Entwicklung im Verkehrsbereich gleich wieder zertritt. Solange der rasende und klimaschädliche Pkw das Straßenbild prägt und Menschen sich nicht sicher fühlen, steigen auch nicht genug auf Fahrrad und Fußverkehr um, damit eine Verkehrswende gelingt. Wir brauchen nicht schwächere Regeln, sondern dringend sogar noch viel schärfere, um Menschen, Umwelt und Klima endlich besser zu schützen“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

„Rasen ist kein Kavaliersdelikt, deshalb brauchen wir Strafen, die wirklich abschrecken. Die Änderung der Straßenverkehrsordnung hatte zum Ziel, unsere Straßen für Radfahrende und Fußgänger sicherer zu machen. Wer mit mehr als 50 km/h anstatt mit 30 km/m fährt, gefährdet vor allem ungeschützte Verkehrsteilnehmer, und das nicht nur vor Schulen und Kitas. Wir können nicht hinnehmen, dass der Verkehrsminister dem Druck der Autolobby nachgibt und ein vom Bundesrat beschlossenes Gesetz wieder abschwächt. Hier müssen die Länder standhaft bleiben“, sagt Kerstin Haarmann, VCD-Bundesvorsitzende.

„Das rücksichtslose und fahrlässige Verhalten auf unseren Straßen muss endlich ein Ende haben. Seit Jahrzehnten wird in Sachen überhöhter Geschwindigkeit an die Vernunft der Verkehrsteilnehmenden appelliert – mit geringem Erfolg. Nur drastische Strafen machen deutlich, dass der Gesetzgeber es wirklich ernst meint mit dem Schutz des Lebens. Dabei geht es auch um ein besseres und angstfreieres Klima auf unseren Straßen. Davon profitiert vor allem der Fuß- und Radverkehr“, so Albert Herresthal, Geschäftsführer VSF.

„Letzte Woche starben in Berlin vier ungeschützte Verkehrsteilnehmende. Ein trauriger Rekord. Die Hauptstadt ist Deutschlandmeisterin in Raserei, Tendenz steigend. Es ist nicht so, dass es keinen Grund gäbe, mehr für die Sicherheit im Straßenverkehr zu tun. Statt sich aber für die schnelle Korrektur des Formfehlers bei der Anpassung des Bußgeldkatalogs einzusetzen, versucht Scheuer die Situation zu missbrauchen und bereits erreichte Verbesserungen für die Verkehrssicherheit wieder zurückzudrehen“, erklärt Ragnhild Sørensen, Sprecherin von Changing Cities.

„Wer rast, bringt andere in tödliche Gefahr, besonders jene, die sich umweltfreundlich zu Fuß oder mit dem Rad bewegen. Das ist keine Bagatelle und gehört deutlich bestraft. Die Bundesländer müssen standhaft verhindern, dass Verkehrsminister Scheuer seinen Formfehler nutzt, um die überfällige Modernisierung der StVO zurückzudrehen“, sagt Benjamin Stephan, Verkehrsexperte von Greenpeace.

Über die Initiative Volksentscheid Fahrrad, ein Projekt von Changing Cities:

Hinter dem Volksentscheid stehen Engagierte, Mobilitätsexpert*innen, Demokratie-Retter*innen und Fahrrad-Enthusiast*innen. Ein 10-Punkte-Plan des geplanten Gesetzes benannte konkrete Maßnahmen, jährliche Zielsetzungen und eine Umsetzungsverpflichtung innerhalb von acht Jahren. Der Volksentscheid Fahrrad wurde Berlins schnellster Volksentscheid: Der Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens wurde innerhalb von nur dreieinhalb Wochen von 105.425 Berliner*innen unterschrieben – 7 Prozent der Wähler*innenstimmen. Die neue Koalition sagte darauf zu, alle Ziele und Forderungen zu übernehmen. Am 28. Juni 2018 verabschiedete der Berliner Senat Deutschlands erstes Mobilitätsgesetz. Jährlich werden nun mehr als 50 Mio. Euro in die Radwege investiert.

Über den Changing Cities e.V.

Wir fördern zivilgesellschaftliches Engagement für lebenswertere Städte. Das bislang größte Projekt von Changing Cities e.V. ist der Volksentscheid Fahrrad in Berlin, mit dem es 2016 gelang, die Berliner Verkehrspolitik zu drehen und das bundesweit erste Mobilitätsgesetz anzustoßen. Changing Cities e.V. unterstützt landes- und bundesweit Bürger*inneninitiativen, die sich im Bereich nachhaltige Verkehrswende und lebenswerte Städte einsetzen, mit Kampagnenwissen oder stößt solche Initiativen an. Changing Cities ist als gemeinnützig anerkannt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Changing Cities e.V.
Lychener Straße 74
10783 Berlin
Telefon: +49 (30) 25781125
http://changing-cities.org

Ansprechpartner:
Ragnhild Sørensen
Telefon: +49 (171) 53577-34
E-Mail: ragnhild.soerensen@changing-cities.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel