Hintergrund:
Um das Infektionsrisiko für die besonders gefährdeten pflegebedürftigen Menschen zu verringern, hat der Gesetzgeber mit dem Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz die Regelqualitätsprüfungen in allen Pflegeeinrichtungen ab dem 19. März 2020 ausgesetzt. Ziel dieser Entscheidung war es, einerseits besonders gefährdete Menschen zu schützen und andererseits die Einrichtungen von Zeitaufwänden durch die Prüftätigkeit zu entlasten. Anlassprüfungen aufgrund von Beschwerden von Betroffenen waren weiterhin möglich. Diese sind von den Pflegekassen bei den Medizinischen Diensten weiterhin beauftragt und in Abstimmung und mit den Gesundheitsbehörden vor Ort umgesetzt worden.
Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK. Dabei geht es zum Beispiel um bundesweit einheitliche Kriterien für die Begutachtung.
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begutachten Antragsteller auf Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung im Auftrag der Krankenkassen. Die MDK führen zudem Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen und ambulanten Diensten durch.
Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS)
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