Krankenversicherung für neue Beamtinnen und Beamte: Jetzt informieren

Viele angehende Beamtinnen und Beamte beginnen in den kommenden Wochen ihre Ausbildung. Die meisten von ihnen werden sich daher erstmals mit dem Thema Krankenversicherung beschäftigen müssen. Dabei tauchen erfahrungsgemäß zahlreiche Fragen auf. Passende Antworten sowie ein übersichtliches und leicht verständliches Informationsangebot gibt es auf der Website beamte-in-der-pkv.de.

Das Informationsportal zeigt, warum die Kombination aus Beihilfe und Privater Kranken- und Pflegeversicherung für frisch verbeamtete Staatsbedienstete besonders interessant ist. Zudem bietet es:

  • Erfahrungsberichte junger Beamtinnen und Beamten mit ihrer Krankenversicherung
  • Erklärungen wichtiger Fachbegriffe
  • Orientierungshilfe auf dem Weg zu einer maßgeschneiderten Krankenversicherung
  • Informationen zur Option einer pauschalen Beihilfe, die es in einigen Bundesländern gibt

Schließlich informiert die Website auch über die Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherung (PKV). Sie garantiert allen neuen Beamtinnen und Beamten innerhalb von 6 Monaten nach der Verbeamtung unabhängig von Vorerkrankungen oder Behinderungen grundsätzlich einen erleichterten Zugang zu einer PKV.

Freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte, die diese 6-Monats-Frist verpasst haben, können die Aufnahme in die PKV einmalig nachholen: Vom 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021 können sie sich im Rahmen einer Sonderöffnungsaktion zu den Bedingungen der regulären Öffnungsaktion versichern.

www.beamte-in-der-pkv.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

PKV Verband der privaten Krankenversicherung e.V.
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
50968 Köln
Telefon: +49 (221) 9987-0
Telefax: +49 (221) 9987-3950
http://www.pkv.de

Ansprechpartner:
Stefan Reker
Geschäftsführer / Leiter des Bereiches Kommunikation
Telefon: +49 (30) 204589-44
Fax: +49 (30) 204589-33
E-Mail: stefan.reker@pkv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel