Wenn die Krankenkasse das Hörgerät komplett ohne Eigenbeteiligung bezahlt, braucht der Kunde die Hörgeräteversicherung eher nicht. Die reguläre Versorgung über die Krankenkasse umfasst auch Reparaturen, den Austausch defekter Geräte sowie die Wartung. Auch Akustiker bieten Reparaturen und Wartung an, manche sogar kostenlos.
Eine Hörgeräteversicherung kann sich jedoch lohnen, wenn die Kunden einen hohen Betrag für das Hörgerät zugezahlt haben, zumindest wenn sie einen Totalschaden oder Verlust absichern möchten.
Die Hörgeräteversicherungen ersetzen in der Regel nur einen Teil der Kosten: Meist sehen sie eine Selbstbeteiligung vor, manche erstatten nur den Zeitwert.
Die detaillierten Ergebnisse finden sich in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und sind online unter www.test.de/hoergeraete-versicherungen abrufbar.
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