Einweisung in neue Maschinen

Arbeitgeber haben ihre Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen – so schreibt es das Arbeitsschutzgesetz in § 12 vor. Für die Bedienung von Maschinen bedeutet das: Mitarbeiter in diesem Arbeitsbereich müssen über die Handhabung und spezielle Risiken der Maschinen informiert sein, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen. Was Arbeitgeber bei der technischen Einweisung ihrer Mitarbeiter beachten sollten und welche Versicherung bei Bedienungsfehlern und unsachgemäßer Handhabung zahlt, weiß Christina Müller, Expertin der NÜRNBERGER Versicherung.

Vorbereitende Maßnahmen

Die Betriebsanleitung des Herstellers liefert sämtliche Anweisungen und Warnhinweise zu einer Maschine. Diese Herstellerinformationen und das betriebseigene Wissen aus den regelmäßig stattfindenden Gefährdungsbeurteilungen muss der Arbeitgeber an die Mitarbeiter weitergeben, bevor diese mit der Maschine arbeiten. „Außerdem ist er in der Pflicht, geeignete Maßnahmen zur Prävention zu ergreifen“, ergänzt Christina Müller. In kleineren Firmen führt der Arbeitgeber Einweisungen meist selbst durch. Stellvertretend können diese aber auch von fachlich geeigneten Personen übernommen werden. Grundsätzlich gilt: Der sicherheitstechnische Zustand und die Funktionsfähigkeit der Maschinen muss regelmäßig geprüft werden. „Der Arbeitgeber sollte dabei beispielsweise auf intakte Elektrokabel, dichte Hydraulikleitungen und unbeschädigte Sicherheitseinrichtungen wie den Notausschalter achten“, erläutert die Expertin der NÜRNBERGER Versicherung. Außerdem muss beim Einsatz bestimmter Maschinen für jeden Mitarbeiter eine vollständige Schutzausrüstung vorhanden sein.

Anleitung an der Maschine

Eine Einweisung wird meist mündlich abgehalten. „Dabei empfiehlt es sich, den Mitarbeitern neben der theoretischen Anleitung die Funktionen der Maschine in der Praxis zu demonstrieren“, rät Müller. Dabei informiert der Arbeitgeber über die Bedienung der Maschinen und erklärt ihre Reinigung und Wartung. Wichtig ist außerdem, dass die Mitarbeiter die Handhabung der Sicherheitseinrichtungen, etwa der Schlüsseltransfersysteme oder Zweihandschaltungen, beherrschen. „Bei Maschinen, die Sach- oder Personenschäden verursachen können, muss ein ungewolltes Einschalten während einer Wartung oder Reparatur unbedingt vermieden werden“, betont die Expertin. Deshalb gilt es, bei der Einweisung auf die entsprechenden Wartungssicherungen aufmerksam zu machen. Gegebenenfalls muss vor den Arbeiten ein Gefahrenbereich abgesperrt werden. Der Hinweis auf Unfall- und Gesundheitsgefahren am konkreten Arbeitsplatz gehört ebenso zur Einweisung wie das Erklären von Warnhinweisen. Außerdem ist eine Aufklärung über mögliche Gefahren, die mit der Verwendung von Arbeitsstoffen einhergehen, und über das Verhalten im Notfall notwendig. Nicht zu vergessen sind Anweisungen, wie die Mitarbeiter Maschinen und Arbeitsplatz hinterlassen sollen.

Die richtige Versicherung bei Bedienungsfehlern

Regelmäßig durchgeführte Einweisungen können die Fehlerquote zwar reduzieren, doch menschliches Fehlverhalten ist auch dann nicht komplett ausgeschlossen. „Damit der Betrieb bei Schäden durch Bedienungsfehler und unsachgemäße Handhabung nicht auf den Reparaturkosten sitzen bleibt, empfiehlt sich der Abschluss einer Maschinenversicherung.“ Die Maschinenversicherung der NÜRNBERGER Versicherung kommt für die Reparaturkosten auf oder erstattet bei einem Totalschaden den Zeitwert der Maschine – und das nicht nur bei Bedienungsfehlern oder unsachgemäßer Handhabung: Die Versicherung leistet auch bei technischen Defekten an Schutz- und Sicherheitseinrichtungen sowie bei Schäden, die durch Kurzschlüsse, Konstruktionsfehler, Überspannung und Überhitzung entstehen. Zudem sind Defekte durch äußere Einwirkung, beispielsweise Frost, Vereisung, Sturm, Flüssigkeiten oder Sabotage, mit abgedeckt.

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 3.883

Weitere Informationen unter www.nuernberger.de/maschinenbruchversicherung.

Über Nürnberger Versicherungsgruppe

Die NÜRNBERGER bietet ihren Kunden seit 1884 Schutz und Sicherheit. Sie ist unabhängig und kann so eine eigenständige Geschäftspolitik betreiben – mit Erfolg. Sie ist ein solider, zuverlässiger und leistungsstarker Partner mit hervorragender Finanzkraft. Mit rund 4 Mrd. Euro Umsatz und über 4.200 angestellten Mitarbeitern zählt die NÜRNBERGER zu den großen deutschen Erstversicherern. Sie betreibt die Lebens- und Krankenversicherung, die Schaden- und Unfallversicherung sowie das Pensionsgeschäft. An der Börse ist der Konzern über die Dachgesellschaft NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft präsent.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Nürnberger Versicherungsgruppe
Ostendstr. 100
90482 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 531-0
Telefax: +49 (911) 531-3206
http://www.nuernberger.de

Ansprechpartner:
Carolin Hirth
Pressekontakt
Telefon: +49 (89) 998461-12
E-Mail: nuernberger@hartzkom.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel