Sommer-Sonder-Aktion im VRM: Abo-Kunden können in den Sommerferien an allen Tagen unbegrenzt im gesamten Verbundgebiet fahren

Gestern, am Donnerstag, den 02.07.2020, haben sich die VRM GmbH, die im VRM tätigen Verkehrsunternehmen sowie das Land Rheinland-Pfalz nach intensiven Abstimmungen darauf geeinigt, zunächst den auch in den schwierigen Corona-Zeiten treuen Abo-Kunden im Rahmen einer Sommer-Sonder-Aktion als Dankeschön einen kostenlosen Mehrnutzen zu ermöglichen. So können Abo-Kunden ihre für eine bestimmte Fahrtverbindung gültige Abo-Fahrkarte nicht wie sonst nur am Wochenende, sondern während der gesamten, sechswöchigen Sommerferien in Rheinland-Pfalz (also vom 06.07 bis zum 14.08.2020) auch an allen Wochentagen im gesamten Verbundgebiet des VRM nutzen. Die Regelung gilt für alle Abo-Fahrkarten und schließt die großzügige Mitnahmeregelungen ganztägig mit ein. So können die Inhaber von Abo-Kunden in den Sommerferien an allen Tagen der Woche einen Erwachsenen und bis zu drei Kinder kostenlos mitnehmen.

Auch die Schüler können sich freuen: Schüler-Abos und Schülerjahreskarten gelten in den Sommerferien ebenfalls im gesamten Verbundgebiet (ohne Mitnahmeregelung).

Derzeit werden darüber hinaus noch verschiedene sinnvolle Optionen geprüft, wie man zum einen den übrigen Kunden den Anteil aus der halbjährlichen Umsatzsteuerabsenkung von 7 auf 5% im ÖPNV zu Gute kommen lassen kann, ohne dass der Umstellungsaufwand im Vertriebsbereich (z.B. Ticketautomaten) diese Summe fast gänzlich aufbraucht und die beabsichtigten Effekte zum großen Teil wirkungslos macht.

Zum anderen wird auch die grundsätzliche Notwendigkeit gesehen, im Zusammenhang mit der eher zögerlich wieder anspringenden Nutzung von Bus und Bahn die preisliche Attraktivität der Tickets künftig weiter zu steigern. Hierzu sind zeitaufwendige Abstimmungen im politischen Umfeld und Finanzvereinbarungen mit allen beteiligten Partnern notwendig, die Gesellschafterversammlung der VRM GmbH hatte hierzu in ihrer letzten Sitzung im Juni den Startschuss gegeben.

Im Rahmen des Konjunkturprogramms hatte die Bundesregierung kurzfristig eine Umsatzsteuersenkung vom 01.07. bis einschließlich 31.12.2020 beschlossen. Anders als im Einzelhandel ist eine Anpassung der Preise im ÖPNV von 7% auf 5% wegen dem damit einhergehenden hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand kurzfristig leider nicht möglich. Die normalerweise zum Jahreswechsel stattfindenden Änderungen der Tarife der Verkehrsverbünde erfordern vorherige aufwendige Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren.

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