Fahruntüchtigkeit bei Pedelecs

Dass Fahrer handelsüblicher Elektrofahrräder mit einer auf 25 Stundenkilometer begrenzten Geschwindigkeit bereits unterhalb der für Radfahrer geltenden Grenze von 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) absolut fahruntüchtig sind, ist naturwissenschaftlich nicht gesichert. Deshalb finde die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Führer eines Kfz bereits ab einer BAK von 1,1 Promille unwiderleglich fahruntüchtig und wegen Trunkenheit im Verkehr zu bestrafen ist, auf solche Pedelecs keine Anwendung. ARAG Experten verweisen auf die entsprechhende Entscheidung des Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 2 Rv 35 Ss 175/20).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Karlsruhe .

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