Den richtigen Riecher beweisen

Wer kennt ihn nicht, den noch frischen Duft eines Neuwagens oder anderer neuer Produkte direkt aus der Verpackung? Schön und gut, solange es ein Duft und kein Geruch ist. Von letzterem können Bauherren und Mieter nach Handwerkerarbeiten die Nase durchaus voll haben. Wer beim Renovieren oder Verlegen eines neuen Bodens dagegen auf die richtigen Produkte setzt, sorgt so vor, dass unangenehme Gerüche vermieden werden.

Ein Sprichwort besagt: Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Genauso lässt sich auch sagen: Wo gebaut oder renoviert wird, kommen Werkstoffe zum Einsatz. Die bringen für gewöhnlich einen Neugeruch mit sich, der aber nach einigen Wochen guten Lüftens verfliegt. Vereinzelt reklamieren Bewohner dennoch unangenehme Gerüche nach Handwerksarbeiten, weshalb zum Beispiel beim Verlegen eines neuen Bodens am besten auf so genannte emissionsarme Kleb- und Verlegewerkstoffe gesetzt werden sollte.

Gewisse Naturprodukte wie Holz und Holzwerkstoffe besitzen von Natur aus einen Eigengeruch voll von charakteristischen Aromen, welche die Bewohner sogar erwarten. Genauso wie Alkydharze, die als Bindemittel in speziellen Lacken durch ihre enthaltenen Pflanzenöle einen typischen Geruch tragen. Hier kommt es daher eher selten zu Beanstandungen. Für textile Bodenbeläge wie Teppiche nimmt die Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichböden (GuT) wiederum eine Geruchsprüfung vor und vergibt danach entsprechend ein Siegel.

Grundsätzlich gilt: Ein erwachsener Mensch benötigt etwa 30 m³ frische Luft pro Stunde. Bekommt er die nicht, können Kopfschmerzen, Müdigkeit oder Unwohlsein die Folge sein. Werden dann komische Gerüche wahrgenommen, liegt der Verdacht nahe, es handele sich um „Schadstoffe“. Die Bewohner meinen, es wären Emissionen des bei der Renovierung eingesetzten Materials – ohne dass zwingend ein Zusammenhang besteht. Zumal Giftstoffe oft gar nicht riechen und Geruchsstoffe meist harmlos sind. Daher sollte immer gut gelüftet werden, um den Körper mit ausreichend Frischluft zu versorgen. Im Übrigen können sich einzelne geruchsintensive Produkte überlagern und werden im Zusammenwirken nicht mehr unangenehm wahrgenommen. Umgekehrt können kaum wahrnehmbare Einzelgerüche in Kombination deutlich zu riechen beginnen.

Generell ist es ratsam, vor dem Verlegen eines neuen Bodens den Untergrund sorgfältig vorzubereiten. Dabei sollten Restschichten wie alte Klebstoffe oder Spachtelmassen entfernt werden, damit diese später keine Gerüche entwickeln können. Zudem sollte der Untergrund trocken sein, da Feuchtigkeit das Wachstum von Pilzen fördert. Für die Handwerksarbeiten empfehlen sich emissionsarme Grundierungen und Klebstoffe mit dem EMICODE-Siegel. Bei Produkten mit diesem Zertifikat haben die Hersteller geruchsintensive Stoffe aus der Herstellung verbannt. Der EMICODE prüft und zertifiziert seit 20 Jahren weltweit Produkte auf ihre Emissionen. Wer auf Bauprodukte mit diesem Ökosiegel zurückgreift, beweist also den richtigen Riecher, um mögliche Geruchsentwicklungen zu minimieren.

Weitere Informationen unter www.emicode.com im Internet verfügbar

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

GEV – Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe
Völklinger Straße 4
40219 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 67931-20
Telefax: +49 (211) 67931-33
http://www.emicode.com/

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel