„Mobilcom hat das Verbot unerlaubter Telefonwerbung wiederholt missachtet und Verbrauchern in großem Umfang ungewollte Vertragsabschlüsse unterstellt. Gegen solche Unternehmen verhängen wir hohe Bußgelder“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Verschleiernde Werbeklausel
Mobilcom verwendete im Kleingedruckten ihrer Mobilfunk-Verträge eine vorformulierte Werbezustimmung, die nicht ausreichend erkennen lässt, dass Kunden neben Werbung zu Mobilcom auch Werbung einer großen Anzahl von Drittanbietern zu einer breiten Produktpalette zu erwarten hatten. Unternehmen müssen bei jedem Werbeanruf sicherstellen, dass eine Werbeeinwilligung vorliegt, die den europäischen Vorgaben entspricht. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen klar erkennen können, von welchen Unternehmen und zu welchen konkreten Produkten sie Werbung zu erwarten haben. Werbende, die mit intransparenten und verschleiernden Klauseln arbeiten, müssen mit einem Bußgeldverfahren rechnen.
Weitere Werbeanrufe und Telefonterror trotz Werbeverbot
Viele Betroffene berichteten gegenüber der Bundesnetzagentur, dass trotz – teilweise schriftlicher – Untersagung weiterer Anrufe, gehäuft Kontaktaufnahmen erfolgten. Nach den Feststellungen der Bundesnetzagentur hatte es die Mobilcom unterlassen, für einen zügigen und vollständigen Datenaustausch zwischen den beteiligten Callcentern zu sorgen und so die ordnungsgemäße Beachtung von Werbewiderrufen zu gewährleisten.
Große Zahl untergeschobener Verträge
Sehr viele Betroffene berichteten, dass Ihnen im Anschluss an den unerwünschten Werbeanruf ein Vertragsschluss zu einem Abo unterstellt wurde. Beispielsweise Abos für Hörbücher und Zeitschriften, Video-on-Demand Dienste, Sicherheitssoftware oder Handyversicherungen. Vielfach war es den Ermittlungen der Bundesnetzagentur zufolge nicht zu einem Vertragsschluss gekommen, da die Angerufenen das Angebot ausdrücklich abgelehnt oder nur um Zusendung von Informationsmaterial gebeten hatten. Einen wirtschaftlichen Schaden konnten die Betroffenen nur abwenden, indem sie nach der unerwarteten Vertragsbestätigung einen Widerruf erklärten. Dass Verbraucherinnen und Verbrauchern mittels unlauterer Methoden in großem Umfang nicht gewollte Vertragsabschlüsse unterstellt wurden, war bei der Höhe der Geldbuße erschwerend zu berücksichtigen.
Unerlaubte Telefonwerbung melden
Verbraucherinnen und Verbraucher, die Werbeanrufen erhalten, in die sie nicht eingewilligt haben oder die sie trotz eines Werbewiderrufs erhalten, können dies bei der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde melden.
Die Geldbuße gegen die mobilcom-debitel GmbH ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn
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