Vorsicht beim Überholen eines Pferdes

Das Landgericht Frankenthal hat laut ARAG Experten entschieden, dass Fahrradfahrer im Straßenverkehr beim Überholen eines Pferdes einen Zwei-Meter-Abstand einhalten müssen, auch wenn Reiter und Tiere den Radweg verbotswidrig nutzen. Zwar treffe die Halter der Pferde die Tierhalterhaftung, aber auch ein Radfahrer müsse bei einem Pferd immer mit einer unvorhergesehenen Verhaltensweise rechnen. Der Radfahrer hatte statt der erforderlichen zwei Meter nicht mal einen Meter Abstand gehalten und wurde vom Huf eines ausschlagenden Pferdes getroffen. Dennoch traf ihn im konkreten Fall eine hälftige Mitschuld (Az.: 4 O 10/19).
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