Seehofers Entscheidung ist im Sinne der Pressefreiheit

Der Deutsche Presserat begrüßt, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer sich an die freiwillige Selbstkontrolle der Presse wenden möchte und auf eine Strafanzeige gegen eine Kolumnistin der taz verzichten wird. „Dass der Innenminister den Weg über uns wählt, ist der richtige Schritt im Sinne der Pressefreiheit“, so der Geschäftsführer des Presserats Roman Portack. 

Der Presserat hat bereits gestern (Mittwoch) Nachmittag wegen des umstrittenen Artikels „All cops are berufsunfähig“ ein Beschwerdeverfahren gegen die taz eingeleitet. Grundlage für das Verfahren sind bislang 344 Beschwerden von Leserinnen und Lesern, die in der Kolumne die Grenzen der Meinungsfreiheit als überschritten ansahen. Unter den Beschwerdeführern sind auch Vertreterinnen und Vertreter der Polizei.

In seiner nächsten Sitzung am 8. September wird der Beschwerdeausschuss 2 des Presserats über den Fall beraten. Einschlägig für die Prüfung ist u.a. die Ziffer 1 des Pressekodex, wonach die Wahrung der Menschenwürde oberstes Gebot der Presse ist.

Zum Pressekodex: https://www.presserat.de/pressekodex.html

Über den Trägerverein des Deutschen Presserats e.V.

Der Deutsche Presserat ist die freiwillige Selbstkontrolle der Presse. Wir verfolgen keine kommerziellen Interessen. Im Verteiler der Pressemitteilung finden sich Mailadressen und Namen von unseren Mitgliedern sowie an journalistischer Ethik interessierten Personen, die unsere Pressemitteilungen abonniert haben. Diese Daten werden selbstverständlich nicht an Dritte weitergegeben und nur für den Versand unserer Pressemitteilungen genutzt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Trägerverein des Deutschen Presserats e.V.
Fritschestr. 27/28
10585 Berlin
Telefon: +49 (30) 367007-0
Telefax: +49 (30) 367007-20
http://www.presserat.info

Ansprechpartner:
Sonja Volkmann-Schluck
Telefon: +49 (30) 367007-13
E-Mail: volkmann-schluck@presserat.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel