Offener Brief

.
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,
sehr geehrter Ministerinnen und Minister,
sehr geehrte Politikerinnen und Politiker,

gemeinsam betreiben wir mehr als 600 Hotels in Deutschland und beschäftigen mehr als 17.500 Mitarbeiter. Unser Anliegen ist stellvertretend für alle Unternehmen, die in den vergangenen Monaten und Wochen infolge von Covid- 19 über keine oder nur wenige Einnahmen verfügten. In dieser Woche beschäftigt uns eine Frage, die wir nunmehr an Sie weitergeben möchten:

Sollen wir die Gehälter unserer Mitarbeiter oder die Mieten und Pachten zahlen?

Nach unserem Kenntnisstand endet am 30.06.2020 der Kündigungsschutz für Mietverhältnisse, die in Folge von den Auswirkungen von Covid-19 ihre Miete nicht leisten können.

Warum wird der Kündigungsschutz zumindest im Hinblick auf gewerbliche Mietverhältnisse nicht bis zum 30.09.2020 verlängert?

Wir fordern im Sinne unserer Mitarbeiter und zur Absicherung von 17.500 Arbeitsplätzen, dass der Kündigungsschutz verlängert wird!
Wir benötigen schnelle Entscheidungen!

Die Hotellerie verfügt seit dem Lockdown über nahezu keine Einnahmen: im April lag der Umsatzrückgang in den Innenstädten im Vorjahresvergleich bei – 89%, im Mai betrug dieser immer noch knapp 80% und im Juni dürften die Zahlen mit ca. 75% Umsatzrückgang nur leicht besser sein. Wir erinnern uns: mit Erlass der Allgemeinverfügungen Mitte März wurde in ganz Deutschland der „Lock-Down“ verfügt. Während andere Branchen auf „Home-Office“ umstellen konnten, in vielen produzierenden Gewerben der Betrieb irgendwie aufrecht erhalten bleiben konnte, bedeuteten die hoheitlich angeordneten Infektionsschutzmaßnahmen für die Reise-, Hotel- und Gastronomiebranche den staatlich verfügten „Wirtschafts-Lock-Down“. Nichts geht mehr! Und das nicht nur bis zur letzthin beschlossenen weitgehenden Lockerungen der Maßnahmen. Sondern aufgrund der nachhaltigen Effekte und einem weiterhin bestehenden Infektionsrisiko, wie die aktuellen Ereignisse in NRW zeigen, immer noch! Der touristische Betrieb war dabei gänzlich verboten, die gewerbliche Hotelvermietung faktisch unmöglich: Großveranstaltungen und Messen sind auch weiterhin verboten. Woher sollen die Gäste kommen? Wir brauchen eine gesetzliche Lastenverteilung!

Seit Mitte März haben wir sämtliche verfügbaren staatlichen Hilfen beantragt. Das Problem: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Stabilisierungsmaßnahmen und die Maßnahmen weisen Lücken auf, die im Ergebnis dazu führen, dass wir trotz zahlreicher politischer Maßnahmen ohne Hilfen dastehen. Viele Hilfen, sind lediglich auf Klein- und Mittelständische Unternehmen beschränkt mit bis zu 249 Mitarbeitern. Die Schnellkredite, die aufgrund der 100prozentigen Haftung des Staates, die aufwendigen Prüfungsverfahren der Banken vereinfachen sollen, reichen aufgrund der Beschränkungen in der Höhe nicht, um unseren Bedarf zu decken. Die neu eingeführte Überbrückungshilfe ist beschränkt auf einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro des Unternehmens. Zusätzlich muss vorher ausgeschlossen sein, dass man nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfond in Frage kommt. Der Wirtschaftsstabilisierungsfond ist gerade erst ins Leben gerufen worden. Die Bearbeitungszeiten sind nicht absehbar.

Wir nehmen das Ergebnis vorweg: Seit Mitte März verfügen wir über keine beziehungsweise nahezu keine Einnahmen. Sei es auf Grund der Lücken in den Maßnahmen, der Bearbeitungszeiten bei Banken und Behörden- uns fehlt es am heutigen Tage an Liquidität und an notwendigen politischen Regelungen!
Auch ohne Einnahmen hatten wir in den vergangenen Monaten Ausgaben. Ein Hotel zahlt durchschnittlich zwischen 50.000 und 300.000 € Pacht pro Monat, je nach Lage und Größe. Hinsichtlich des Kurzarbeitergeldes mussten wir in Vorleistung gehen. Die Gehälter der Mitarbeiter, die für die Bewirtschaftung der Häuser, die Bearbeitung von Forderungen von Vertragspartnern, die Beantragung von Fördermitteln erforderlich waren, mussten gezahlt werden. Wir mussten mit jedem Vertragspartner hinsichtlich seiner Forderung ins Gespräch gehen. Aufgrund des fehlenden Umsatzes kommt es zu einem extremen Mehraufwand durch Abstimmungen mit Gläubigern wie Banken, Vermietern, Versorgern, Lieferanten etc.. Stornierte Buchungen mussten wir erstatten.

Zu allem Überfluss lassen die wenigsten Vermieter (zumeist mit institutionellem Hintergrund) mit sich hinsichtlich einer Anpassung der Pachten verhandeln. Mit dem COVID-19 Gesetz hat das BMJV einen Bärendienst erwiesen, indem es in der Gesetzesbegründung formuliert hat, dass die Verpflichtung zu Zahlung der Mieten dem Grundsatz nach erhalten bleibt. Das mag für den privaten Mietbereich gelten, aber gewiss nicht für die vielen betroffenen gewerblichen Mieter, denen jede Möglichkeit zur Erwirtschaftung der Mieten genommen wurde. und das sollen die Mieter alleine schultern? Die diesbezügliche Gesetzesinitiative des DEHOGA bleibt seit Wochen unbeantwortet. Erschwerend kommt hinzu, dass die meisten Vermieter nun auch noch mit der Verwertung der Sicherheiten drohen, womit der Kündigungsschutz und der vom Gesetz intendierte Zahlungsaufschub glänzend umgangen werden. auch das könnte gesetzgeberisch klargestellt werden.

Wir wissen, dass Ihnen die Lücken Ihrer Maßnahmen und die Umstände, mit denen wir in den letzten Monaten zu kämpfen hatten inzwischen bekannt sind. Sehr geehrte Frau Merkel, sehr geehrte Ministerinnen und Minister, sehr geehrte Politikerinnen und Politiker, da wir Ihre Intention hinsichtlich der dargelegten Lücken und der Hotellerie in Deutschland nicht kennen, bitten wir um kurzfristige Beantwortung der Frage, ob wir nunmehr mit der noch vorhandenen Liquidität die Ansprüche unserer Mitarbeiter oder der Vermieter erfüllen sollen.

Wir bitten um kurzfristige Mitteilung. Die Gehälter sind zum Monatsende fällig, die Mieten am 3. Juli. Für die Zahlung der Gehälter spricht, dass unsere 17.500 Mitarbeiter hiermit ihre Mieten begleichen können, so dass ihnen keine Kündigung des Mietvertrages droht. Für die Zahlung der Mieten spricht, dass wir langfristig die Arbeitsplätze unserer 17.500 Mitarbeiter erhalten.

Wir brauchen schnelle Entscheidungen!

Wir fordern im Sinne unserer Mitarbeiter und zur Absicherung von 17.500 Arbeitsplätzen, dass der Kündigungsschutz verlängert wird!

Gehen Sie mit uns in den Dialog!

Initiative Deutsche Hotellerie:

Centro-Hotelgroup
Deutsche Seereederei
Dorint- Hotelgroup
Dormero- Hotelgroup
GCH Hotelgruppe
GS-Hotelgroup
H-Hotels
Leonardo- Hotelgroup
Novum- Hotelgroup
Tripp Inn- Hotelgroup

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Centro Hotel Management GmbH
Beim Strohhause 27
20097 Hamburg
Telefon: +49 (40) 794165-0
Telefax: +49 (40) 794165-111
http://www.centro-hotels.de/

Ansprechpartner:
Julia Rothausen
Centro Hotel Group
E-Mail: rothausen@centro-hotels.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel