Jürg Oleas zum Präsidenten des Verwaltungsrats gewählt

An der heutigen ordentlichen Generalversammlung der HOCHDORF Holding AG konnten die Aktionärinnen und Aktionäre ihr Stimmrecht aufgrund der Corona­virus-Pandemie und der entsprechenden Verordnung des Bundesrates ausschliesslich auf schriftlichem oder elektronischem Weg ausüben. Die Aktionäre folgten mit zwei Ausnahmen den Anträgen des Verwaltungsrates: Sie lehnten die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung als auch die Zahlung an die Verwaltungsräte aufgrund von Sonderaufwendungen ab. Weiter wurde der Antrag eines Klein-Aktionärs auf Sonderprüfung abgelehnt. Zu diesem Traktandum enthielt sich der Verwaltungsrat einer Empfehlung.

Die Generalversammlung der HOCHDORF Holding AG fand gemäss der COVID-19 Verordnung 2 des Bundesrates ohne die Anwesenheit der Aktionärinnen und Aktionäre statt. Auf elektronischem und schriftlichem Weg machten 961 Aktionärinnen und Aktionäre mit insgesamt 1’485’266 Aktienstimmen (83.73 % des stimmberechtigten Aktienkapitals) von ihrem Stimmrecht Gebrauch.

Die Aktionärinnen und Aktionäre genehmigten den Jahresbericht, die Jahresrechnung sowie die Konzernrechnung 2019 und nahmen den Bericht der Revisionsstelle zur Kenntnis. Ebenso wurde die vom Verwaltungsrat vorgeschlagene Verrechnung des Bilanzverlusts mit den Kapitaleinlagereserven genehmigt. Hingegen verweigerten sie den Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019.

Zahlung für Sonderaufwendungen nicht genehmigt
Entgegen dem Antrag des Verwaltungsrates stellte sich eine knappe Mehrheit der Aktionärinnen und Aktionäre gegen eine nachträgliche Genehmigung einer Auszahlung für Sonderaufwendungen in der Höhe von CHF 159’010. Sie nahmen jedoch in der konsultativen Abstimmung Kenntnis vom Vergütungsbericht 2019. Zudem genehmigten die Aktionärinnen und Aktionäre die vorgeschlagenen Gesamtsummen zur Vergütung des Verwaltungsrates (CHF 600’000) und der Geschäftsleitung CHF 2’000’000).

Wahlen
Die Aktionärinnen und Aktionäre folgten sämtlichen Wahl-Anträgen des Verwaltungsrates. Markus Bühlmann wurde als Mitglied des Verwaltungsrates bestätigt. Jürg Oleas, Andreas Herzog, Jean-Philippe Rochat und Ralph Siegl wurden neu in den Verwaltungsrat der HOCHDORF Holding AG gewählt. Die Aktionäre wählten Jürg Oleas zudem als Präsidenten des Verwaltungsrates und als Mitglied des Personal- und Vergütungsausschusses. Als weitere Mitglieder des Personal- und Vergütungsausschusses wurden Jean-Philippe Rochat und Ralph Siegl gewählt.

Der bisherige unabhängige Stimmrechtsvertreter Dr. Urban Bieri, Rechtsanwalt und Notar, Rudolf & Bieri AG, Luzern, wurde von den Aktionärinnen und Aktionären bestätigt. Die KPMG AG, Luzern, wurde neu als Revisionsstelle der HOCHDORF Holding AG gewählt.

Antrag auf Sonderprüfung abgelehnt
Im Vorfeld der Generalversammlung beantwortete der Verwaltungsrat und die Revisionsstelle mehrere Fragen eines Klein-Aktionärs (Medienmitteilung vom 15. Juni 2020). Der mit den Fragen zusammenhängende Antrag auf Sonderprüfung im Sinne von OR Art. 697 (Traktandum 8) wurde von den Aktionärinnen und Aktionären deutlich abgelehnt.

Über die HOCHDORF Holding AG

Die HOCHDORF-Gruppe mit Hauptsitz in Hochdorf erzielte im Jahre 2019 einen konsolidierten Netto-Verkaufserlös von CHF 456.8 Mio. Sie ist eines der führenden Nahrungsmittel-Unternehmen der Schweiz und verfügte per 31.12.2019 über 618 Mitarbeitende. Aus natürlichen Rohstoffen wie Milch, Molke und Ölsaaten gewonnen, leisten HOCHDORF Produkte seit 1895 einen Beitrag zu Gesundheit und Wohlbefinden von Babys bis hin zu Senioren. Zu den Kunden zählen die Lebensmittelindustrie sowie der Gross- und Detailhandel. Die Produkte werden in über 70 Ländern verkauft. Die Aktien werden an der SIX Swiss Exchange in Zürich gehandelt (ISIN CH0024666528).

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