Gebäudeenergiegesetz: Innovationsklausel ist bedeutende Voraussetzung für mehr bezahlbaren Klimaschutz

Der Deutsche Bundestag berät morgen abschließend in dritter Lesung über das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, erklärt die zentrale Bedeutung der darin vorgesehenen Innovationsklausel:

„Die im Gebäudeenergiegesetz vorgesehene Innovationsklausel ist ein zentrales Element für das Gelingen der urbanen Energiewende. Nach Jahren eines ständigen ‚Weiter so‘ in der Effizienzpolitik ist sie ein wichtiger Hoffnungsschimmer für neue Wege zur CO2-Minderung. Denn die Innovationsklausel sorgt dafür, dass der kostengünstigste Weg zwischen Gebäudeeffizienz und der Einbindung erneuerbarer Energien gesucht werden kann.

Verfechter von immer mehr Dämmmaßnahmen zur Lösung der Klimaprobleme versuchen allerdings immer wieder, allein die Dämmstandards hochzutreiben und andere Lösungen zu verhindern. Laut ihrer Argumentation führe die Innovationsklausel dazu, dass der CO2-Ausstoß von sanierten Quartieren höher liege als bei der Sanierung von Einzelgebäuden, weil in Quartieren weniger gedämmt würde. Das entspricht nicht den Tatsachen. 

Erstens: Die CO2-Emissionen eines Quartiers hängen vom Energieverbrauch und vom Anteil erneuerbarer Energien ab, nicht nur von Dämmdicken.

Zweitens: Alle gemeinsam betrachteten Gebäude müssen in ihrer Gesamtheit die Anforderungen an Bestandssanierungen erfüllen, wie sie an Einzelgebäude gelten.

Wer den Ansatz der Innovationsklausel ignoriert oder bekämpft, wer allein die Dämmstandards hochtreiben will und nicht auf das Gesamtsystem schaut, der treibt die Mieten hoch und hat damit kein Interesse an einer sozial gelingenden Energiewende. Der Gebäudeeinzelkampf ist seit Jahren in der Kritik. Eine gelingende Energiewende und mehr bezahlbarer Klimaschutz brauchen Quartierslösungen für Wärme, Strom und Mobilität. Die Innovationsklausel ist ein kleiner, aber bedeutender Anfang dafür.“

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