Die Erfassung von Kontaktdaten ist nicht praktikabel

Der Thüringer Bauernverband (TBV) kritisiert die in der ab 13. Juni geltenden Corona-Verordnung des Freistaates Thüringen enthaltene Pflicht zur Erfassung der Kontaktdaten von Gästen in Gaststätten bzw. von Besucherinnen und Besucher öffentlicher Veranstaltungen/Angebote/Einrichtungen mit Publikumsverkehr in geschlossenen Räumen scharf. Neben dem Aufwand der Datenerfassung vor Ort sind es insbesondere die einzuhaltenden Datenschutzvorgaben bei der Speicherung und Verarbeitung der erfassten Informationen, die das Vorhaben insbesondere für die landwirtschaftliche Direktvermarkter mit einem Imbissangebot wenig praktikabel erscheinen lassen. „Der bürokratische Aufwand ist für die Hofläden und Fleischereien mit Imbissangebot enorm, da die Daten erfasst und für vier Wochen entsprechend der strengen Datenschutzvorgaben aufzubewahren sind. Das bedeutet konkret keine Listen sondern Einzelerfassung der Daten beim Verkauf sowie eine nachprüfbar sichere Verwahrung und – nach Ablauf der Frist – eine datenschutzgerechte Vernichtung der Informationen. Wie sollen die Landwirtschaftsbetriebe das praktisch umsetzen?“, fragt Katrin Hucke, Hauptgeschäftsführerin des TBV.

Der TBV fordert daher das Thüringer Gesundheitsministerium im Lichte einer realistischen Risikoabschätzung auf, zu der aktuell geltenden Regelung zurückzukehren und die Erfassung der Kontaktdaten wie bisher empfehlenden Charakter zu geben.

Hintergrund
In der neuen Thüringer Corona-Verordnung, die ab 13. Juni gültig sein wird, sind in § 3 Absatz 4 die Vorgaben zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung die Kontaktdaten aller Gäste, Besucher und sonstigen anwesenden Personen in geschlossenen Räumen von Gaststätten oder bei öffentlichen, frei oder gegen Entgelt zugänglichen Veranstaltungen, Angeboten und Einrichtungen mit Publikumsverkehr zu erfassen. Die Daten müssen anschließend für die Dauer von vier Wochen entsprechend der Datenschutzvorschriften sicher aufbewahrt und anschließend datenschutzgerecht gelöscht bzw. vernichtet werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt
Telefon: +49 (361) 26253200
Telefax: +49 (361) 26253225
http://www.tbv-erfurt.de

Ansprechpartner:
Axel Horn
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (361) 26253-228
Fax: +49 (361) 26253-225
E-Mail: axel.horn@tbv-erfurt.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel