Deutscher Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein beschließt neues „Wohnungspolitisches Forderungsprogramm“

Am 14.03.2020 wurde auf dem Landesverbandstag des Deutschen Mieterbundes Landesverband Schleswig-Holstein ein neues „Wohnungspolitisches Forderungsprogramm“ beschlossen.

Durch den alle zwei Jahre stattfindenden Landesverbandstag der schleswig-holsteinischen Mietervereine werden mietenpolitische Forderungen beschlossen, die sich an die Landesregierung, den Landtag und die Kommunen richten.

Hauptaugenmerk liegt auf der prekären Mietpreissituation. Zwei Gesichtspunkte sind nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes Landesverband Schleswig-Holstein von übergeordneter Bedeutung.

Zum einen der schmelzende Bestand an bezahlbarem, öffentlich geförderten Wohnraum. Aktuell stehen von ehemals 220.000 Sozialwohnungen nur noch 46.600 Wohneinheiten zur Verfügung. Und selbst diese Anzahl zu halten ist unwahrscheinlich, da zur Sicherung des status quo laut Landesregierung jährlich 1.600 Wohnungen fertiggestellt werden müssten. Die jüngsten Zahlen der Investitionsbank Schleswig-Holstein zeigen jedoch, dass im Jahr 2018 674 Wohneinheiten und im Jahr 2019 872 Wohneinheiten fertiggestellt worden sind. Unter Berücksichtigung dieser aktuellen Zahlen würde es sogar zu einem weiteren Abschmelzprozess kommen, da jährlich mit einem durchschnittlichen Wegfall von 2.300 Wohneinheiten zu rechnen ist. Hinzu kommt, dass die Anzahl der Haushalte aufgrund von abnehmender Haushaltsgrößen und einer längeren Lebenserwartung der Bevölkerung steigt. Insofern ist eine massive Aufstockung der zur Verfügung stehenden öffentlich geförderten Wohneinheiten dringend geboten.

Weitere Ursache des derzeitigen Dilemmas hoher Mietpreise ist der Umstand, dass Kappungsgrenzenverordnung und Mietpreisbremse mit Wirkung vom 01.12.2019 abgeschafft wurden. Schleswig-Holstein ist das erste und bislang einzige Bundesland, welches die notwendigen Korrektive für den ungebremsten Mietenanstieg abgeschafft hat. Weder der angestrebte Neubau, noch die inzwischen gescheiterte Reform des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz sind bzw. waren geeignet, den Mieterinnen und Mietern kurz- bzw. mittelfristig bezahlbare Mieten zu bescheren.

Aufgrund der aktuellen problematischen wohnungspolitischen Situation wendet sich der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein an die Politik und bittet um Unterstützung hinsichtlich dieses neuen wohnungspolitischen Forderungsprogramms.

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