Nach zweimaliger Verschiebung steht am 05.06.2020 erneut die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auf der Tagesordnung des Bundesrats. Gegenstand der Beratung ist ein von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein vorbereiteter Kompromiss, der insbesondere auf eine erneute Verkürzung von Übergangszeiträumen Bezug nimmt.
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