BDH begrüßt Zusammenführung des Energieeinsparrechts für Gebäude

Der Deutsche Bundestag hat vergangene Woche das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Das Gesetz führt u.a. die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. „Mit der Verabschiedung des GEG wird das Energieeinsparrecht für Gebäude entbürokratisiert und vereinfacht. Fachleute am Bau erhalten zudem Planungssicherheit“, kommentiert Dr. Lothar Breidenbach, Geschäftsführer Technik im BDH. Positiv wertet der Verband außerdem, dass auf eine weitere Verschärfung der energetischen Anforderungen sowohl bei Neubauten als auch bei Bestandsgebäuden verzichtet wurde. Dies würde einen Kostenanstieg vermeiden.

Das GEG erleichtert künftig auch die Nutzung von Biomethan im Nachweisverfahren und zur Erfüllung der Nutzungspflicht erneuerbarer Energien im Neubau. Biomethan könne sowohl in KWK-Anlagen, als auch in Brennwertgeräten einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, so der Verband. Ein weiteres positives Signal sei die Stärkung lokaler Photovoltaikanlagen.

Während des Meinungsbildungsprozesses zum GEG übernahm der BDH für die Branche eine koordinierende Rolle. Das jetzt verabschiedete Gesetz sieht der Verband in Bezug auf die Technologieoffenheit, insbesondere bei den erneuerbaren Energien, als gelungenen Wurf an. 

Über Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V. (BDH)

Die im Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e.V. (BDH) organisierten Unternehmen produzieren Heizsysteme wie Holz-, Öl- oder Gasheizkessel, Wärmepumpen, Solaranlagen, Lüftungstechnik, Steuer- und Regelungstechnik, Klimaanlagen, Heizkörper und Flächenheizung/-kühlung, Brenner, Speicher, Heizungspumpen, Lagerbehälter, Abgasanlagen und weitere Zubehörkomponenten. Die Mitgliedsunternehmen des BDH erwirtschafteten im Jahr 2019 weltweit einen Umsatz von ca. 15,7 Mrd. Euro und beschäftigten rund 76.800 Mitarbeiter. Auf den internationalen Märkten nehmen die BDH-Mitgliedsunternehmen eine Spitzenposition ein und sind technologisch führend

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