Zeitschriften in Friseursalons zulässig

Bei dem seit heute wieder möglichen Friseurbesuch müssen die Kunden nicht auf das Lesen von Zeitschriften verzichten, wenn die bestehenden Hygieneregeln eingehalten werden. Darauf weisen der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Verband Deutscher Lesezirkel e.V. hin. In einer Information der zuständigen Berufsgenossenschaft (BGW) vom vergangenen Donnerstag ist dies nunmehr ausdrücklich klargestellt worden.

„Das Lesen von Zeitschriften beim Friseurbesuch ist für viele ein geschätzter Teil der Lebensqualität und Informationsvielfalt“, sagt VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer. „Zur breiten Palette an Dienstleistungen des Friseurhandwerks gehören Zeitschriften als ein wichtiges Element des Serviceangebots und der Kundenzufriedenheit dazu. Wir freuen uns sehr, dass dieses Angebot nun wieder möglich ist“, erklärt Michael Becker, Vorstandsmitglied des Verbands Deutscher Lesezirkel.

Quelle BGW-Info, Stand 30.4.2020: SARS-CoV Arbeitsschutzstandard Friseurhandwerk

https://www.vdz.de/nachricht/artikel/zeitschriften-in-friseursalons-zulaessig/

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Als Wirtschaftsverband engagiert er sich auf deutscher und europäischer Ebene für die Wahrung und Berücksichtigung der Interessen von Verlagen. Und als Arbeitgeberverband führt er im Auftrag der Landesverbände für die Verleger die Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften für Redakteure Darüber hinaus leistet der VDZ mit der VDZ Akademie einen wesentlichen Beitrag zur Aus- und Weiterbildung in der Medienbranche. Weitere Informationen im Internet unter: www.vdz.de www.publisherssummit.de www.pz-online.de www.deutsche-fachpresse.de www.vdz-akademie.de www.editorial.media www.presse-verkauft.de

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