Professorengehälter seit 2010: Die Besoldungsschere öffnet sich stetig weiter

Über die letzte Dekade hinweg hat sich die Besoldungsschere in der Professorenbesoldung zwischen den Ländern weiter geöffnet. Dies geht aus einer aktuellen Auswertung des Deutschen Hochschulverbandes (DHV) hervor, die die Zeitschrift "Forschung & Lehre" in ihrer Juni-Ausgabe veröffentlicht. Bei der Besoldungshöhe erweist sich demnach Baden-Württemberg unter Berücksichtigung der von einigen Gesetzgebern in die W-Besoldung neu eingeführten Erfahrungsstufen mit Gehaltsaufstieg nach fünf bzw. sieben Jahren und unter Einberechnung der in einigen Ländern gewährten Grundleistungsbezüge als Spitzenreiter. Über den Zeitraum von 2010 bis 2020 konnte das Land den Besoldungsvorsprung weiter ausbauen. Besonders deutlich zeigt sich dies in der W3-Besoldung: Thüringen zahlte 2010 ein W3-Grundgehalt von 5.150 Euro und lag damit nur um 170 Euro hinter dem W3-Grundgehalt in Baden-Württemberg in Höhe von 5.320 Euro. Das W3-Grundgehalt in Thüringen beträgt 2020 6.495 Euro, in Baden-Württemberg i
st es inzwischen auf 7.473 Euro gestiegen und damit um knapp 1.000 Euro (978 Euro) höher.

Um überhaupt mit der Grundbesoldung eines gut bezahlenden Bundeslandes wie Baden-Württemberg oder Bayern noch mithalten zu können, müssten viele Bundesländer eigentlich überproportionale Berufungs- oder Bleibeleistungsbezüge gewähren. Erstaunlich sei, dass durchaus finanziell starke Länder wie Hessen eher schlecht vergüteten, während finanzschwächere Länder wie die Stadtstaaten Bremen und Hamburg mit ihren Grundleistungsbezügen für eine durchaus wettbewerbsfähige Grundvergütung sorgten. Die wachsenden föderalen Besoldungsunterschiede lassen sich laut DHV angesichts vergleichbarer Anforderungen weder mit dem Leistungsprinzip noch mit dem Hinweis auf die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten rechtfertigen.

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Forschung & Lehre 6/2020 erscheint am 30. Mai 2020. Auszüge der jeweils neuesten Ausgabe können Sie unter http://www.forschung-und-lehre.de lesen.

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