Menschen mit Diabetes sind nicht grundsätzlich COVID-19-Risikopatienten

Menschen mit einem gut eingestellten Diabetes mellitus erkranken nicht häufiger an COVID-19 als die Durchschnittsbevölkerung. Zwar gibt es Hinweise darauf, dass der Krankheitsverlauf bei dieser Patientengruppe schwerer sein kann, doch die meisten an COVID-19 Verstorbenen mit Diabetes waren hochbetagt und hatten weitere Erkrankungen. Aktuelle medizinische Daten rechtfertigten nicht den Ausschluss von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben allein aufgrund einer Diabetes-Erkrankung, so Experten der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG). Dies gelte für Kitas, Schulen sowie soziale Kontakte im Allgemeinen, den Berufsalltag und die -ausbildung. Darauf weist der DDG Ausschuss „Soziales“ in einem Positionspapier anlässlich der derzeitigen schrittweisen Öffnungen des öffentlichen Lebens hin.

In Deutschland fährt das öffentliche Leben langsam wieder hoch. Kurzarbeit wird stellenweise wieder zurückgefahren und Geschäfte öffnen wieder. Trotz dieser positiven Entwicklung steigt bei einigen die Verunsicherung. Menschen mit Diabetes wagen den Schritt in die Öffentlichkeit noch nicht oder werden von Arbeitgebern und öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten noch ausgeschlossen. „Es gibt leider derzeit nur wenige Studien zum Zusammenhang von COVID-19 und Diabetes. Diese Daten lassen jedoch vermuten, dass ein Diabetes an sich kein Risikofaktor ist. Eher ist es die Kombination aus Diabetes mit Alter und Begleiterkrankungen, die einen schweren Verlauf provoziert“, erklärt DDG Mediensprecher Professor Dr. med. Baptist Gallwitz aus Tübingen.

In seinem aktuellen Positionspapier1 warnt der DDG Ausschuss „Soziales“ davor, im Zuge der anstehenden schrittweisen Öffnungen ganze Bevölkerungsgruppen ohne medizinische Evidenz auszugrenzen. „Es ist wünschenswert, eine differenziertere Sicht auf Diabetespatientinnen und -patienten zu haben, um Vorurteile zu vermeiden“, fordert Dr. med. Wolfgang Wagener von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland und Vorsitzender des Ausschusses „Soziales“. Er richtet seinen Blick dabei auf das Robert Koch-Institut (RKI), das Diabetes pauschal als Risikofaktor kommuniziert. Viele öffentliche Einrichtungen und Arbeitnehmer orientieren sich allein an den Vorgaben dieses Organs und treffen für ihre Schüler und Mitarbeiter entsprechende Entscheidungen.

Grundsätzlich können Berufstätige mit Diabetes mellitus ihre Tätigkeit während der Corona-Pandemie fortsetzen, wenn die erforderlichen Schutzmaßnahmen2 eingehalten werden, so die Bilanz des DDG Positionspapiers. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche in Bildungseinrichtungen. „Betroffene sollten allerdings einen stabilen Diabetes-Stoffwechsel haben und nicht an anderen schweren Risikofaktoren wie Erkrankungen an Gefäßen, Lunge, Herz, Nieren oder Leber leiden“, führt Wagener aus. Bei stark gefährdeten Patienten müssten behandelnde Ärzte, Betriebsärzte und Gesundheitsbehörden individuell über die berufliche Teilhabe entscheiden. „Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass bei einer stabilen Infektionssituation eine dauerhafte Einschränkung der Teilhabe von bestimmten Bevölkerungsgruppen aus menschlichen, ethischen, juristischen, ökonomischen und psycho-sozialen Gründen weder sinnvoll noch zulässig ist“, betont Wagener.

Informationen:

1 Positionspapier des Ausschusses „Diabetes und Soziales“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG): „Informationen zur SARS-CoV-2-(= Corona-Virus-)Infektion bei Menschen mit Diabetes mellitus und deren Teilhabe am öffentlichen Leben während der Covid-19-Pandemie“

2 Als geeignete Arbeits-Schutzmaßnahmen gelten die Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), des Robert Koch-Institutes sowie des „Gemeinsamen Arbeitsschutzstandards“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der DGUV vom 16.04.2020: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA200401152&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

Über den Deutsche Diabetes Gesellschaft e.V.

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) ist mit mehr als 9200 Mitgliedern eine der großen medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften in Deutschland. Sie unterstützt Wissenschaft und Forschung, engagiert sich in Fort- und Weiterbildung, zertifiziert Behandlungseinrichtungen und entwickelt Leitlinien. Ziel ist eine wirksamere Prävention und Behandlung der Volkskrankheit Diabetes, von der rund sieben Millionen Menschen in Deutschland betroffen sind. Zu diesem Zweck unternimmt sie auch umfangreiche gesundheitspolitische Aktivitäten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Diabetes Gesellschaft e.V.
Reinhardtstr. 31
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 31169370
Telefax: +49 (30) 311693720
http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de

Ansprechpartner:
Katrin Bindeballer
Deutsche Diabetes Gesellschaft
Telefon: +49 (30) 3116937-24
Fax: +49 (30) 3116937-20
E-Mail: bindeballe@ddg.info
Christina Seddig
Pressestelle
Telefon: +49 (711) 8931-652
Fax: +49 (711) 8931-167
E-Mail: seddig@medizinkommunikation.org
Michaela Richter
Pressestelle
Telefon: +49 (711) 8931-516
Fax: +49 (711) 8931-167
E-Mail: richter@medizinkommunikation.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel