Medizinische Einrichtungen für Menschen mit Behinderung absichern!

Aktuell wird im Bundestag das Sozialschutzpaket II beraten. Erfreulicherweise wird die interdisziplinäre Frühförderung, die für Kinder mit Beeinträchtigung wichtig ist, nun auch vom Schutzschirm umfasst. Allerdings werden nach wie vor wichtige medizinische Einrichtungen für Menschen mit Behinderung nicht berücksichtigt: Sozialpädiatrische Zentren, medizinische Zentren für erwachsene Menschen mit Behinderung und psychiatrische Institutsambulanzen. Sie sind unverzichtbarer Bestandteil der medizinischen Versorgung von Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen. Daher fordern die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, dass diese Einrichtungen des Gesundheitswesens unbedingt finanziell abgesichert werden müssen.

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90% der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Weitere Informationen unter: www.diefachverbaende.de

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