Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gratuliert Stephan Harbarth zu seiner Wahl zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts

„Stephan Harbarth ist demokratisch zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt worden. Dazu wollen auch wir ihm gratulieren“, sagte Ralph Sauer. „Für seine Amtszeit wünschen wir ihm das Allerbeste und vor allem ein glückliches Händchen bei seinem Wirken.“ Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr hatte Ende November 2019 für Mandaten eine Verfassungsbeschwerde gegen die Ernennung Stephan Harbarths zum Bundesverfassungsrichter eingereicht. Das Gericht nahm die Beschwerde im März 2020 jedoch nicht an. Die Verbraucher-Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen VW vertreten, einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und mit dem Abschluss des Verfahrens deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.

„Wir wollten mit unserer Beschwerde die Öffentlichkeit und die für die Ernennung verantwortlichen Personen über unsere Bedenken im Zusammenhang mit der Berufung von Stephan Harbarth informieren. Alle Umstände rund um die Wahl des ehemaligen Bundestagsabgeordneten und Rechtsanwalts sollten bekannt sein. Das ist in einer Demokratie bei der Entscheidungsfindung ganz maßgeblich“, erklärte Kanzlei-Mitinhaber Sauer weiter. Jetzt sei Stephan Harbarth Präsident eines Verfassungsorgans. Das Amt gelte es zu respektieren. Sauer abschließend: „Deutschland braucht in den aktuell unruhigen Zeiten ein starkes und unabhängiges Bundesverfassungsgericht. Stephan Harbarth steht vor einer großen Aufgabe. Dafür benötigt er Ruhe und Kraft. Für uns ist der Fall Harbarth erledigt.“ Die Kanzlei werde auch keine Beschwerde im Zusammenhang mit der Verfassungsbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einlegen.

Weiterhin ein waches Auge auf die Justiz

Klar ist für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer jedoch auch, dass sie weiterhin ein waches Auge auf die Justiz haben wird. Gerade die Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals habe gezeigt, wie massiv die Automobilindustrie versuche, Einfluss auf die Rechtsprechung zu nehmen. Hier einige Beispiele:

  • Mit Vergleichen zwischen Autoherstellern und Kunden werden negative Urteile verhindert.
  • Auf Verbraucheranwälte wird über Rechtsanwaltskammern Druck ausgeübt.
  • Verfahren vor Gericht werden in die Länge gezogen, um die Kläger mürbe zu machen.
  • Zudem erinnert Ralph Sauer an den Fall Reuschle. Der Richter am Landgericht Stuttgart, Dr. Fabian Richter Reuschle, wollte im Diesel-Abgasskandal 21 Daimler-Fälle an den Europäischen Gerichtshof zu Vorabentscheidung überstellen. Daraufhin legten Daimler-Anwälte das Verfahren und Reuschle mit einem Befangenheitsantrag lahm. Über den Antrag sollte dann auch noch ein ehemaliger Anwalt einer Daimler-Kanzlei abstimmen, der aktuell Richter am Landgericht Stuttgart ist. Ein Befangenheitsantrag gegen diesen Richter ist in erster Instanz abgelehnt worden.
  • An Gerichten in Baden-Württemberg gibt es die Tendenz, Gutachten in Daimler-Fällen in Auftrag zu geben und dabei eine horrende Vorauszahlung von den Klägern zu fordern. Sollen dadurch klagende Verbraucher abgeschreckt werden? Sollen die Automobilkonzerne geschont werden?
  • Auch bei der Mediation, die die Vergleichsverhandlungen zur Musterfeststellungsklage zum erfolgreichen Ende brachte, drängte sich der Verdacht auf, dass der Mediator nicht neutral war. Der Präsident des Oberlandesgerichts Braunschweig erweckte bei seiner Vermittlung den Eindruck, er stehe unter erheblichem Einfluss der Industrie bzw. des Miteigentümers von VW – dem Land Niedersachsen.

Das alles sind für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Indizien, die darauf hindeuten, dass die Sorgen um die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland durchaus berechtigt sind. „Der Einfluss der Automobilindustrie auf die Justiz gehört überprüft und gegebenenfalls offengelegt“, betonte Ralph Sauer. „Da werden wir weiter den Finger in die Wunde legen.“

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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