Hilfsmittelversorgung in Deutschland sichern!

Der von Dr. Roy Kühne, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit und zuständiger Berichterstatter für Hilfsmittel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, vorgelegte 5-Punkte-Plan, in dessen Zentrum die Sorge um die Aufrechterhaltung der flächendeckenden Versorgung steht, wird vollumfänglich von den in der Task-Force COVID-19 zusammengeschlossenen Verbänden unterstützt.

Die fünf Punkte im Einzelnen:

  • Einrichtung eines Schutzschirms für Hilfsmittelerbringer, um Liquiditätsengpässe aufzufangen.
  • Flächendeckende Gewährleistung der Versorgung durch explizite Benennung der Hilfsmittelleistungserbringer und Hersteller als systemrelevante Versorger.
  • Beschlagnahme, Einziehung und Meldepflicht von Hilfsmitteln: Um die sichere und stabile Versorgung der Patienten nicht zu gefährden, müssen die Lagerbestände der Hilfsmittelleistungserbringer garantiert bleiben. Ein Zugriff Dritter auf diese Lagerbestände muss zumindest für jene Vorräte ausgeschlossen sein, die für die laufende Versorgung unabdingbar sind.
  • Praktische Handlungsempfehlungen und Nutzung digitaler Möglichkeiten – unter anderem sollte die digitale Abstimmung mit allen Beteiligten in der Versorgungskette vorangetrieben und als Grundlage der Versorgung auch von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anerkannt werden.
  • Sicherstellung der Versorgung chronischer Wunden.

Den vorgelegten 5-Punkte-Plan kommentieren die Verbände im Namen der Task Force COVID-19 wie folgt:

„Wir alle stehen in der Verantwortung die Versorgung sicherzustellen. Dazu zählt auch die Versorgung der Patienten und Patientinnen mit Hilfsmitteln, das heißt nicht nur häusliche Sauerstoff-Versorgung, sondern auch die konservativ-technische Versorgung von Patientinnen und Patienten beispielsweise vor und nach Operationen etc. Mehr als 25 Prozent der GKV-Versicherten erhalten eine Versorgung mit Hilfsmitteln, viele davon zählen zur Corona-Risikogruppe. Sicher lag der Fokus des Handelns der Politik zunächst auf den Kliniken, um die dringenden benötigten Betten auf den Intensivstationen zu schaffen sowie auf dem medizinischen Pflegepersonal, das die Infizierten gut versorgen können musste. Das war gut und richtig. Mit dem 5-Punkte-Plan wird nun aber deutlich, welche weiteren Säulen der Versorgung tragend bleiben müssen, damit das Gesamtsystem funktioniert. Wir stehen voll und ganz hinter dem vorgelegten 5-Punkte-Plan.“

Alf Reuter, Präsident des Bundesinnungsverbandes (BIV-OT)

„Die Cura-San, als Vertretung von Hilfsmittelliefernden Apotheken und Sanitätshäusern an 1.500 bundesweiten Standorten, kann die Stellungnahme von Dr. Roy Kühne nur vollumfänglich unterstützen, da jeder Einzelpunkt kein Wunschkonzert darstellt, sondern eine absolute Notwendigkeit für die flächendeckende Gewährleistung der Versorgung darstellt. Die bisher angebotenen Hilfen, wie Schnellkredite über die KfW sind bedauerlicherweise alles andere als schnell, da z.B. die vorgelagerten Sparkassen die einzureichenden Unterlagen erst einmal bis Ende Mai sammeln und erst danach an die KfW weiterleiten. Hier ist also ein sofortiger Schutzschirm erforderlich, flankiert von unterstützenden Maßnahmen und Erleichterungen im Bereich der Versorgung und Abwicklung, wie sie in den Forderungen der Stellungnahme aufgeführt sind. Hierzu gehören auch Preisanpassungen im Bereich der Verbrauchsmaterialien von derzeit monatlich max. 40 Euro. Es darf nicht sein, dass die eklatanten Preissteigerungen auf dem Rücken der Patienten und Patientinnen ausgetragen werden. Oberste Priorität muss sein, dass die Patienten und Patientinnen mit den wichtigen und nötigen Hilfsmitteln auch während der Corona-Krise sicher durch die verschiedenen Sektoren der Leistungserbringer versorgt werden können.“

Christoph Oelrich, Geschäftsführender Gesellschafter der Cura-San GmbH.

„Die EGROH eG kann die Forderungen von Dr. Roy Kühne nur begrüßen. Die Hilfsmittelbranche muss ohne Einschränkungen Teil der Versorgungskette bleiben. Dazu zählt die Lieferkette von Hilfsmitteln. Dr. Kühne hat den Stellenwert und die kritischen Schnittstellen der Hilfsmittelversorgung im Gesamtsystem hervorragend erkannt. Wenn wir nicht liefern können, klappt das gesamte Schutzprogramm gegen Corona nicht. Wir müssen weiter Hospitalisierungen
vermeiden, notwendige Versorgungen aufrechterhalten und die Risikogruppe im Auge behalten. Letzte sind ganz besonders auf die Versorgung mit Hilfsmitteln angewiesen – auch hier muss eine Einhaltung des Infektionsschutzes gesichert sein. Persönliche Schutzausrüstung ist zentral – hier helfen Sicherung der Lieferkette und Bürokratieabbau enorm.“

Martin Potulski, Vorstandsvorsitzender der EGROH eG

„Die Nowecor begrüßt sehr, dass auf politischer Ebene die Gesundheitshandwerke nun auch bewusst wahrgenommen werden. Wir danken Herrn Kühne für diese deutliche Positionierung zur Relevanz der Leistungserbringer bezogen auf Hilfsmittelversorgung und unterstützen seinen 5-Punkte-Plan vollumfänglich.“

Meike Brouwer, Vorstandsvorsitzende Nowecor AG

„Für die Hilfsmittelbranche besteht dringender Handlungsbedarf, um die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie einzudämmen. In Anbetracht der stark angespannten wirtschaftlichen Lage der Leistungserbringer ist die Einrichtung eines Schutzschirmes eine logische Konsequenz. Eine Unterversorgung aufgrund von Filialschließungen muss unbedingt verhindert werden. Wir befürworten zudem die Einschätzung von Dr. Roy Kühne, dass die Lagerbestände von Leistungserbringern vorrangig für die Versorgung von Patienten und Patientinnen in den Häusern bestimmt sein müssen. Der Zugriff Dritter könnte die stabile Versorgung von Patienten weiter gefährden – dem gilt es zuvorzukommen.“

Andreas Bolsinger Vorstandsvorsitzender der Ortheg eG.

„Wir, Sanitätshaus Aktuell und RSR, begrüßen es sehr, dass sich Herr Dr. Kühne in seinem aktuellen Schreiben für den Hilfsmittelmarkt stark macht und sich für die Sicherstellung der Hilfsmittelversorgung einsetzt. Neben der Einrichtung eines Schutzschirms für Hilfsmittelerbringer, um die Liquiditätsengpässe aufzufangen, befürworten wir auch die dringend notwendige Benennung empfangsberechtigter Leistungserbringer für die Persönliche Schutzausrüstung (PSA).“

Ben Bake, Vorstandsvorsitzender der Sanitätshaus Aktuell AG und Thomas Piel, Geschäftsführer der RSR Reha-Service-Ring GmbH

„Wir freuen uns sehr in Dr. Roy Kühne einen Fürsprecher unserer Branche zu haben. Insbesondere, dass er benennt, dass unsere Leistungserbringer zwar für die Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems sehr wichtig sind, sie aber gleichzeitig von der Bundespolitik bei entsprechenden Corona-Unterstützungsmaßnahmen übersehen werden, ist für uns sehr begrüßenswert. Wenn wir als Verbundgruppe auf fehlende Schutzmaßnahmen für unsere
Mitglieder und drohende Beschlagnahmungen von Beatmungsgeräten hinweisen, ist das natürlich ein wichtiger erster Schritt. Wenn dies aber von einem Bundespolitiker offiziell aufgegriffen wird, hat das noch einmal eine ganz andere Wirkung.“

Jens Sellhorn, Geschäftsführer der rehaVital Gesundheitsservice GmbH

„Der Verband Versorgungsqualität Homecare unterstützt ausdrücklich die gesundheitspolitischen Forderungen des Bundestagsabgeordneten Dr. Roy Kühne. Insbesondere die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung chronischer Wunden und damit einhergehend zwingend notwendige Verwaltungsvereinfachungen beim Rezeptmanagement stehen im Fokus der versorgenden Homecare-Unternehmen. Unsere Mitgliedsunternehmen stehen betroffenen Patienten und ihren Angehörigen quasi rund um die Uhr zur Seite, um in koordinierender Funktion unter Einbindung des behandelnden Arztes die bestmögliche Wundversorgung zu garantieren. Gerade in dieser aktuellen Phase sind flexible Verordnungsvorgänge zwingend notwendig.“

Norbert Bertram, Geschäftsführer der VVHC.

„Der Zentralverband Gesundheitshandwerk Orthopädie-Schuhtechnik begrüßt die auf den Hilfsmittelbereich bezogenen Forderungen des Bundestagsabgeordneten Dr. Roy Kühne, CDU. Wir sehen, dass unsere Betriebe durch Covid-19-bedingt unterstützt werden müssen und dringender Handlungsbedarf besteht. Mit einem finanziellen Schutzschirm und weiteren unbürokratischen Schritten muss sichergestellt sein, dass die Betriebe während der Krise ihre Tätigkeit im Gesundheitswesen ungehindert fortsetzen können. Nur so kann die gewohnt qualitativ hochwertige Hilfsmittelversorgung gewährleistet werden. Um Schutzausrüstung zu erhalten, müssen unsere Betriebe als systemrelevante Versorger eingestuft werden. Nur so kann die Arbeit am Patienten fortgesetzt werden und der Gesundheitsschutz für Patienten und Mitarbeiter gewährleistet werden. Ebenfalls unterstützen wir die anderen aufgestellten Forderungen von Dr. Kühne, auch wenn nicht alle für unseren Berufsstand von Relevanz sind.“

Stephan Jehring, Präsident des Zentralverband Orthopädieschuhtechnik (ZVOS).

Über die Task-Force COVID-19:

In der Task-Force COVID-19 haben sich folgende Verbände zusammengeschlossen: Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, Cura-San, EGROH eG, Nowecor, Ortheg eG, RSR Reha-Service-Ring, rehaVital Gesundheitsservice GmbH, Verband Versorgungsqualität Homecare e.V., Sanitätshaus Aktuell AG und der Zentralverband Orthopädieschuhtechnik. Gemeinsam vertreten sie Leistungserbringer in Deutschland, die mehr als 30 Millionen Patientenversorgungen jährlich verantworten und mehr als 4.500 Hauptbetriebe vertreten, die für eine wohnortnahe und qualitätsgesicherte Versorgung stehen.

Über Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik

Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) vertritt als Spitzenverband des orthopädietechnischen Handwerks etwa 2.500 Sanitätshäuser und orthopädietechnische Werkstätten mit mehr als 40.000 Beschäftigten. Jährlich versorgen die angeschlossenen Häuser mehr als 20 Millionen Patienten mit Hilfsmitteln. Der BIV-OT steht in der Verantwortung des deutschen Gesundheitswesens und engagiert sich für die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Versorgungsformen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik
Reinoldistr. 7-9
44135 Dortmund
Telefon: +49 (231) 557050-0
Telefax: +49 (231) 557050-40
http://www.biv-ot.org

Ansprechpartner:
Kirsten Abel
Leitung Verbandskommunikation
Telefon: +49 (231) 557050-27
E-Mail: abel@biv-ot.org
Doreen Scholz
Verbandskommunikation
Telefon: 023155705052
E-Mail: scholz@biv-ot.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel