Deutscher Musikrat fordert Länder und Kommunen zur Selbstverpflichtung für die Kultur auf

In einem gemeinsamen Papier der Kulturminister der Länder und Kulturstaatsministerin Monika Grütters vom 14. Mai 2020 mit dem Titel „Kunst und Kultur: Eckpunkte für Öffnungsstrategien“ werden kriterienbasierte Handlungsempfehlungen gegeben. Sie wurden auf Basis von Konzepten wichtiger Branchen- und Berufsverbände und zum Teil in Abstimmung mit dem Robert Koch-Institut und den Gesundheitsbehörden entwickelt. Dieses Papier setzt ein Signal für eine planvolle Öffnung des Kulturlebens, auch wenn viele Fragen offen bleiben und der Bedarf an weiteren Studien zum Musizieren in Corona-Zeiten deutlich wird. Um den Kulturbetrieb mittelfristig nicht nur wieder zu öffnen, sondern auch die erschwerten finanziellen und organisatorischen Bedingungen für das Kulturleben auszugleichen, sind vor allem eine finanzielle Planungssicherheit und der klar geäußerte politische Wille unabdingbar, die Kultur auch weiterhin zu unterstützen.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Die kulturellen und ökonomischen Folgen der Coronakrise werden unsere Gesellschaft noch lange begleiten. Damit die Kultur als sogenannte freiwillige Pflichtausgabe nicht überproportional als Steinbruch bei den zu erwartenden drastischen Kürzungen genutzt wird, bedarf es der politischen Willenserklärung einer Selbstbindung in den Länder- und Kommunalhaushalten. Daher fordert der Deutsche Musikrat die Länderparlamente auf, eine fünfjährige Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2021-2025 zu beschließen. Mit dieser soll vereinbart werden, dass die Finanzierung von Bildung und Kultur auch in Zukunft mindestens in jener prozentualen Höhe gewährleistet ist, wie es in den derzeitigen Haushaltsansätzen der Fall ist.“

Die Länder und Kommunen stemmen mit gut 85% den Großteil der Kosten für öffentliche Kulturausgaben. Aufgrund fehlender Steuereinnahmen durch die Coronakrise haben viele von ihnen jedoch mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen. Daher bedarf es einer neuen Ausbalancierung des Finanzgefüges zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

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