BGA begrüßt die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Öffnungsschritte

„Endlich gibt es einen Fahrplan für den Re-Start. Auch wenn er an einigen Stellen vage bleibt, gibt er den Unternehmen und deren Beschäftigten die notwendige Perspektive, dass es nun endlich schrittweise wieder losgehen kann. Für die Unternehmen ist es selbstverständlich, dass Abstands- und Hygieneregeln weiter konsequent eingehalten werden müssen, und sie haben bereits in den vergangenen Wochen entsprechende Konzepte, die sicheres Arbeiten in den Betrieben ermöglichen, erarbeitet und umgesetzt.“ Dies erklärt Dr. Holger Bingmann, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), heute in Berlin nach dem Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer.

„Ein erfolgreicher Neustart ist für eine exportorientierte Volkswirtschaft ohne internationale Perspektive aber nicht möglich. Weltweit haben derzeit 88 Länder Handelsbeschränkungen erlassen – eine Katastrophe für die international verflochtene deutsche Wirtschaft. Die Bundesregierung muss sich daher massiv dafür einsetzen, diese Beschränkungen wieder abzubauen und darüber hinaus auch die Personenfreizügigkeit in Europa wiederherzustellen“, so Bingmann abschließend.

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
Am Weidendamm 1 A
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 590099-50
Telefax: +49 (30) 590099-519
http://www.bga.de

Ansprechpartner:
André Schwarz
Stellv. Hauptgeschäftsführer und Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 590099-521
Fax: +49 (30) 590099-529
E-Mail: andre.schwarz@bga.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel