Auto-Unfall – was tun, wenn es gekracht hat?

Die Gefahr eines Auto-Unfalls ist praktisch immer gegeben, wenn man mit dem Pkw am Verkehrsgeschehen teilnimmt. Wenn es dann gekracht hat, sind viele Verkehrsteilnehmer mit der Situation überfordert. Was ist zu tun? Wie muss ich reagieren? Natürlich muss man zuerst die Unfallstelle absichern und sich dann um eventuell Verletzte kümmern. Doch wie sieht es dann mit der Versicherung aus. Muss ich einen Schaden melden, wenn ich nicht schuld bin? Diese und weitere wichtige Fragen und Antworten rund um einen Auto-Unfall erklärt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).  

„Wer in einen Auto-Unfall verwickelt wird, hat nach einem solch extremen Ereignis nicht immer einen klaren Kopf und trifft vielleicht sogar die falschen Entscheidungen“, warnt GVI-Vorstand Jürgen Buck. So sollte man zum Beispiel kurz nach einem Auto-Unfall kein Schuldgeständnis unterschreiben. Wie sieht es aus, wenn man einen Auto-Unfall zu spät beim Versicherer meldet? „Dann kann es passieren, dass man auf seinem Schaden sitzenbleibt und die Vollkaskoversicherung nicht zahlt. Wer einen Unfallschaden an seinem Auto hat und im ersten Anschein nicht Schuld ist, sollte vorsorglich immer auch seinen eigenen Kfz-Versicherer informieren“, erklärt Jürgen Buck.  

Weitere Informationen zum Thema Auto-Unfall (z.B. Regeln nach Wildunfall, Videos, Schutz über Kfz-Versicherung nach Wildunfall) stehen kostenlos unter www.geldundverbraucher.de Rubrik „Gratis“, „Auto-Unfall – was tun“ und „Kfz und Wildunfall“ zur Verfügung.  

Über GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)

Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und Kosten zu senken.

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