Ausbildungs- und Übungsbetrieb bei den Feuerwehren in Schleswig-Holstein voraussichtlich ab 5. Juni wieder möglich – mehrstufiges Verfahren startet

Ab 5. Juni 2020 soll der Ausbildungs- und Übungsbetrieb bei den rund 1340 Freiwilligen Feuerwehren im Land wieder möglich sein. Das haben Innenministerium und Landesfeuerwehrverband gemeinsam entschieden. Es soll die erste Stufe eines vierstufigen Verfahrens zur Rückkehr des normalen Dienstbetriebs sein. Voraussetzung für die Maßnahmen ist, dass sich die Infektionszahlen auf dem derzeitigen Niveau halten.

"In den vergangenen Wochen hat es in einer ganzen Reihe von Bereichen Lockerungen der Beschränkungen gegeben. Es ist wichtig, dass auch die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren wieder die Chance auf eine Rückkehr zu einem Stück Normalität erhalten, Deshalb bin ich froh, dass wir mit dem Landesfeuerwehrverband den Stufenplan erarbeiten konnten", so Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.

Landesbrandmeister Frank Homrich ergänzt: "Die Feuerwehren haben in den Wochen des Lockdown in einer Vielzahl, teils großer Einsätze bewiesen, auf welchem hohen Ausbildungsstand sie sind. Insofern war die Einsatzfähigkeit auch ohne regelmäßige Dienste nie gefährdet. Aber der ehrenamtliche Feuerwehrdienst lebt von den guten sozialen Kontakten der Mitglieder. Die können nun wieder ein Stück weit gelebt werden." Die erste Stufe des Plans sieht ab 5. Juni folgende Möglichkeiten vor:

– Übungsdienste maximal in Gruppenstärke
– Alle Teilnehmer tragen Mund/Nasen-Bedeckung
– Abstandsregeln werden möglichst eingehalten
– Handdesinfektion und allgemeine Hygieneregeln werden eingehalten
– Benutztes Gerät wird nach dem Dienst gereinigt und ggfs. desinfiziert
– Auf übliche Begrüßungsrituale wird verzichtet
– Kein gemütlicher Dienstausklang

Mögliche Themen: Sicherheitsunterweisungen, Theorieunterricht, Gerätekunde

Wenn es die Entwicklung der Corona-Pandemie zulässt, soll es in weiteren Stufen zusätzliche Lockerungen geben. Beispielsweise sollen in Stufe 2 auch wieder Übungen in maximal zwei Gruppen möglich sein. Für die Jugendfeuerwehren sind zunächst jugendpflegerische Tätigkeiten außerhalb der Feuerwehrhäuser möglich. Deren regulärer Dienst soll voraussichtlich dann nach den Sommerferien starten. Die Ausbildungen auf der Kreisebene können voraussichtlich ab 1. Juli starten. Näheres regeln die Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände.

Über den Wechsel in die nächsthöhere Stufe stimmen sich Innenministerium, Landesfeuerwehrverband und Träger der Feuerwehren anhand der aktuellen Lageentwicklung ab. Einen konkreten Zeitplan gibt es deshalb für die weiteren Stufen noch nicht. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme und Ausgestaltung des
Dienstbetriebes ist dem Träger der jeweiligen Feuerwehr in Abstimmung mit der Feuerwehr vorbehalten. Der Stufenplan wird ergänzt von Tipps zu Hygienemaßnahmen, die die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK) dazu erarbeitet hat.

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