Amtsgericht Frankfurt am Main wird verklagt wegen Datenschutzverstoß im Condor Insolvenzverfahren

Das Amtsgericht Frankfurt am Main führt das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fluglinie Condor. Im Rahmen des Verfahrens wurden Name und Privatanschrift von sieben Beschwerdeführerinnen an über 25.000 Verfahrensbeteiligte übermittelt. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main vertritt Vogelsang Rechtsanwälte Partnerschaft aus Köln deshalb Betroffene gegen das Amtsgericht.

In dem Insolvenzverfahren „Condor“ wurde ein Beschluss an alle Verfahrensbeteiligte zugestellt. Die Zustellung wurde bewirkt durch den gerichtlich bestellten Sachwalter im Auftrag des Amtsgerichts Frankfurt am Main.

Der Beschluss enthielt den vollständigen Namen und die Anschrift von sieben Beschwerdeführerinnen. Name und private Anschrift wurden bei der Zustellung an die Verfahrensbeteiligten nicht geschwärzt.

Eine solche Datenübermittlung ist rechtswidrig, wenn sie nicht nach Art. 6 DSGVO, § 3 BDSG „erforderlich“ ist zur Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe.

Der Vorwurf gegenüber dem Amtsgericht Frankfurt am Main lautet, dass die rechtswidrige Übermittlung an über 25.000 Verfahrensbeteiligte wie eine Veröffentlichung wirkt und zu einer erheblichen Gefährdung der Betroffenen führt.

Ungewöhnliche Rolle für Amtsgericht

Das Amtsgericht Frankfurt am Main wird selbst Beteiligte eines Gerichtsverfahrens. Grund ist eine im gerichtlichen Alltag selten vorkommende Verfahrenskonstellation nach §§ 23 ff. EGGVG. In diesem Verfahren können Maßnahmen der Justiz selbst gerichtlich überprüft werden. Die Verfahrensart heißt „Antrag auf gerichtliche Entscheidung“.

Betroffen von einem solchen Antrag auf gerichtliche Entscheidung sind Maßnahmen, die ein Gericht vornimmt und die nicht mit klassischen Rechtsmitteln angegriffen werden können, wie Berufung, Beschwerde, Revision.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main ist „Antragsgegner“ in diesem Verfahren.

Weitreichende Folgen für die Justiz

In Gerichtsverfahren werden immer auch Daten erhoben und insbesondere übermittelt. Jeder anwaltliche Schriftsatz und jede Entscheidung eines Gerichts werden stets allen Verfahrensbeteiligten zugestellt.

Datenschutzrechtlich ist eine solche Zustellung eine Datenübermittlung. Für das Verfahren erforderlich ist eine solche Datenübermittlung in der Regel nicht. Schließt sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main der Rechtsansicht von Vogelsang Rechtsanwälte Partnerschaft an, kann dies für alle Gerichte in Deutschland zur Folge haben, dass in jedem zuzustellenden Schriftstück personenbezogene Daten zu schwärzen sind, wenn und soweit die Übermittlung der Daten nicht erforderlich ist zur Führung des Verfahrens.

Über Vogelsang Rechtsanwälte Partnerschaft

Vogelsang Rechtsanwälte Partnerschaft berät und vertritt bundesweit in den Bereichen IT-Recht und Datenschutz, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht.

Die Partnerschaft setzt auf hohes Maß an fachlicher Spezialisierung und Digitalisierung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Vogelsang Rechtsanwälte Partnerschaft
Venloer Straße 231a
50823 Köln
Telefon: +49 (221) 931198-50
Telefax: +49 (221) 931198-51
http://www.vrae.de

Ansprechpartner:
Kjell Vogelsang
Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Telefon: +49 (221) 93119850
E-Mail: kv@vrae.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel