Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das den Verbrauchern endlich Klarheit verschafft. Betroffene VW-Kunden können jetzt nach fast fünf Jahren entschädigt werden.
Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, fasst zusammen: „Aussagen für das deutsche Verbraucher-Kaufrecht können nun allgemein abgeleitet werden. Das Urteil hat höchste Bedeutung für jeden Geschädigten und ist dahingehend zukunftsweisend. Alle Autokäufer, die durch falsche Hersteller- und Verkaufsangaben geködert werden, können sich auf dieses Präzedenzurteil berufen, wenn eine Produkteigenschaft bestellt, käuflich erworben – aber wie sich herausstellt – nicht geliefert wurde.“
Der ACE Auto Club Europa ist Mobilitätsbegleiter aller modernen mobilen Menschen. Wir bieten unseren über 630.000 Mitgliedern klare Orientierung, sichere Hilfe und zuverlässige Lösungen. Die Kernthemen des Clubs sind die klassische Pannen- und Unfallhilfe sowie Verkehrssicherheit, Elektromobilität, neue Mobilitätsformen und Verbraucherschutz.
ACE Auto Club Europa e.V.
Schmidener Straße 227
70374 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 5303-0
Telefax: +49 (711) 5303-168
http://www.ace.de