Verantwortliches „Wiederhochfahren“ von Hotellerie und Gastronomie

Der Präsident des DEHOGA Niedersachsen, Detlef Schröder (Hotel Schröder, Gr. Meckelsen), stellte heute in Hannover die Vorschläge des DEHOGA Niedersachsen für ein verantwortliches Wiederhochfahren des niedersächsischen Hotel- und Gaststättengewerbes vor.

Der DEHOGA hat während der gesamten Zeit der Corona-Pandemie alle notwendigen und geeigneten Maßnahmen der Landesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie akzeptiert und unterstützt.

In Verantwortung für die Gesundheit der Bevölkerung, von Gästen, Mitarbeitern und Unternehmerfamilien des Gastgewerbes ist es nun geboten, dass die zuständige Landesregierung entscheidet, wann welche Lockerungen unter welchen Auflagen nötig sind, um jetzt ein „Wiederhochfahren“ der Branche zu ermöglichen.

DEHOGA-Präsident Schröder stellte fest: „Die Ankündigung konkreter Lockerungen an Betriebe und Gäste muss so frühzeitig wie möglich erfolgen. Das verringert Unsicherheiten und Fehler. Gleichzeitig ermöglicht es unseren Betrieben eine professionelle Vorbereitung, erhöht die Akzeptanz bei allen Beteiligten und trägt so entscheidend dazu bei, dass das Infektionsgeschehen unter Kontrolle gehalten werden kann.“

Er unterstrich in seiner Darstellung, dass bei den zu erwartenden Öffnungsvorgaben der Landesregierung gleiche Fragestellungen einheitlich für alle Betriebstypen in Hotellerie und Gastronomie geregelt werden sollten.

Schröder erläuterte: „Betriebe müssen öffnen dürfen, wenn und soweit sie die definierten Öffnungs- und Hygienestandards einhalten können. Es dürfen keine willkürlich gewählten Abgrenzungen wie Betriebsgrößen oder Öffnungszeiten vorgegeben werden. Solche Regelungen schaffen Abgrenzungsprobleme und damit Wettbewerbsverzerrungen. Das wiederum mindert die Akzeptanz.“ Gerade die diskutierte Eingrenzung der Öffnungszeiten wäre kontraproduktiv, da sie der wünschenswerten Entzerrung der Gästenachfrage entgegenstehen würde.

Grundlage des Wiederöffnungskonzeptes sei die Einhaltung der strikten Abstandsregelungen durch die Betriebe, ganz egal ob in den Häusern oder auf Außenflächen.

Dazu kämen auf das Coronavirus ausgerichtete zusätzliche Hygienemaßnahmen, die mögliche Übertragungen des Virus auf Gäste und Mitarbeiter ausschalten. Insofern sei das Gastgewerbe, dessen Betriebsalltag ohnehin von vielfältigen Hygienevorgaben gekennzeichnet sei, gut aufgestellt.

Der DEHOGA Niedersachsen kann sich unter diesen Voraussetzungen vorstellen, dass ein Wiederanfahren des Gastgewerbes schon im Mai 2020 erfolgen kann.

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