Soforthilfe jetzt auch für Gründerinnen und Gründer in NRW

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg begrüßt die Ankündigung des NRW-Wirtschaftsministeriums, die Soforthilfe auch für Gründerinnen und Gründer zu öffnen, die nach dem 31. Dezember 2019 gegründet haben. „Diese  Gründerinnen und Gründer sind nach ihrer Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit direkt durch die Coronakrise ausgebremst worden. Die Soforthilfe gibt ihnen eine Chance, weiter ihre Geschäftskonzepte zu verfolgen und die momentane Situation zumindest etwas zu überbrücken“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille.

Soforthilfe sollen nach Aussagen von NRW-Wirtschaftsminister Professor Dr. Andreas Pinkwart in Kürze auch Gründerinnen und Gründer erhalten, die ihre Waren und Dienstleistungen erst nach dem 31. Dezember 2019 angeboten haben. Sie können mit Hilfe des Steuerberaters einen Antrag stellen, wenn sie am 11. März 2020 bereits Umsatze erzielt haben, ihnen ein Auftrag vorlag oder sie eine langfristige oder dauerhaft wiederkehrende betriebliche Zahlungsverpflichtung eingegangen sind. Die Arbeiten am Formular und die notwendigen Abstimmungen mit allen Beteiligten laufen bereits. „Damit werden zentrale Forderungen der IHKs und HWKs umgesetzt“, sagt Regina Rosenstock, Gesamtbereichsleiterin Unternehmensförderung der IHK Bonn/Rhein-Sieg: „Wichtig war uns auch die medienbruchfreie Antragstellung.“

Informationen zur Soforthilfe gibt es unter www.ihk-bonn.de, Webcode @3520, oder mit aktuellen Meldungen unter https://www.facebook.com/IHK.Bonn/ und https://twitter.com/IHK_Bonn

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

IHK Bonn/Rhein-Sieg
Bonner Talweg 17
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 2284-139
Telefax: +49 (228) 2284-124
http://www.ihk-bonn.de

Ansprechpartner:
Rebekka Griepp
Hauptgeschäftsführung/Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (228) 2284-186
Fax: +49 (228) 2284-124
E-Mail: Griepp@bonn.ihk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel