Regelung im Umgang mit Ausfallhonoraren für freischaffende Künstler*innen
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Montag, Sep. 14, 2026
Konzerthaus-Intendant Sebastian Nordmann: „Seit Wochen sind wir in Abstimmung, um eine Berliner Lösung zu erarbeiten. Ich danke der Stiftung Oper in Berlin für die gute Kooperation.“
Generaldirektor Georg Vierthaler: „Wir haben bereits nach den ersten Vorstellungabsagen Mitte März mit den künstlerischen Betrieben beraten, inwiefern wir einerseits unserer sozialen Verantwortung gegenüber den bei uns beschäftigten Künstlern nachkommen und andererseits dem uns auferlegten Sparsamkeitsprinzip entsprechen können. Die wirtschaftlichen Schäden dieser Krise sind auch für die Opernhäuser durch den kompletten Ausfall der Einnahmen aus Kartenverkäufen, Gastspielen und Konzertreisen enorm.“
Die Regelung der Stiftung Oper in Berlin, die auch das Konzerthaus Berlin anwendet, sieht folgende Ausfallhonorare vor:
Konzerthaus Berlin
Gendarmenmarkt
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 20309-2330
Telefax: +49 (30) 20309-2209
http://www.konzerthaus.de
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