Mobilität mit dem Fahrrad

Der nahende Mai lockt mit seinen längeren Tagen zu ausgedehnten Fahrradtouren. Doch das Schöne hat leider auch seine Schattenseiten: Da viele im Winter aufs Rad verzichteten, sind sie jetzt im Umgang damit noch ungeübt, zumal wenn zwischenzeitlich ein neues E-Bike angeschafft worden ist, mit dem schneller unterwegs sein kann. Gerade zum Frühlingsbeginn häufen sich deshalb Unfälle auf zwei Rädern. Einige davon sind schwer und die Leidtragenden werden für ihr weiteres Leben leider was davon mitnehmen.

„Hier können Unfallversicherungen weiterhelfen“, informiert Sabine Mayer-Paris, Sprecherin des Bezirks Stuttgart im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) „Passiert ein Unfall, übernehmen sie alle Kosten, die durch die dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen entstanden sind, bis hin zur Invalidität. Manche Vertragsvarianten bieten sogar einen Hinterbliebenenschutz für die Familie an. In jedem Fall hilft eine private Zusatzkrankenversicherung mit Leistungen im Krankenhaus, denn wer gut versorgt ist, wird schneller gesund.“

Kinderkulanz in der privaten Haftpflicht

Doch manchmal trifft es nicht einen selbst, sondern andere. Auch das kann ruinös enden, denn ein selbst verursachter Schaden, der andere zu Invaliden macht, kann in die Millionen gehen. „Deshalb ist es ratsam, auf jeden Fall eine private Haftpflichtversicherung zu haben, bevor man sich zu ausgedehnten Fahrradtouren locken lässt“, empfiehlt Mayer-Paris. Diese Versicherung kostet im Jahr meist nur einen zweistelligen Betrag und kommt auch für zahlreiche andere Schäden auf, die man unabsichtlich oder fahrlässig anderen zufügt.

Da sie eine Familienversicherung ist, kann sie auch Schäden abdecken, die minderjährige Kinder anderen zufügen, beispielsweise wenn sie mit ihrem Fahr- oder Laufrad parkende Autos zerkratzen. Doch Kinder unter sieben Jahren sind generell nicht deliktfähig und können deshalb auch nicht für Schäden haftbar gemacht werden. Bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sind Kinder auch für fahrlässig verursachte Schäden im Straßenverkehr nicht verantwortlich. Deshalb bieten einige Haftpflichtversicherer eine so genannte Sachschadenzusatzdeckung durch nicht deliktfähige Minderjährige an, damit derartige Schäden reguliert werden können.

Diebstahlgefahr nicht unterschätzen

Passionierte Radfahrer versichern nicht nur sich, sondern auch ihr Fahrrad gegen Diebstahl. Zu Recht, wie die Erfahrung zeigt. Denn jährlich werden rund 292.000 Drahtesel in Deutschland gestohlen. Bei hochwertigen Rädern lohnt sich da, neben einem guten Schloss, die eigene Hausratversicherung zu prüfen und diese gegebenenfalls mit einem zusätzlichen Deckungsschutz fürs hochwertige Fahrrad zu ergänzen.

Bei neuangeschafften teuren E-Bikes, die locker einen vierstelligen Betrag kosten, sollte man sich vergewissern, dass der Diebstahlschutz auch in der Hausratversicherung eingeschlossen ist und die eigene Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommt. Denn oftmals ist der Versicherungsschutz auf Fahrräder und ‚nicht selbstfahrende Fahrzeuge’ beschränkt. Deshalb sind die Besitzer von E-Bikes oder „Pedelecs“ mit Anfahrhilfe gut beraten, wenn sie vor der ersten Fahrt mit ihrem Versicherungskaufmann bzw. Versicherungsmakler klären, ob ihre Versicherung für Schäden mit dem neuen E-Fahrrad aufkommt.

In jedem Fall hilft der Fahrradpass der Polizei mit Foto und Rahmennummer, um ein gestohlenes Rad wieder zu finden. Die Fahrradpass-App kann man kostenlos im App Store beziehungsweise im Google Play Store herunterladen.

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