Gute Nachrichten für BLSV-Vereine: Verdopplung der Vereinspauschale auf 40 Mio. Euro pro Jahr

Die Corona-Krise hat weitreichende Auswirkungen auf den organisierten Sport in Bayern mit teilweise immensen wirtschaftlichen Schäden in den bayerischen Sportvereinen. Hierzu wurde durch das zuständige Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration bestätigt, was der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder bereits am Montag in seiner Regierungserklärung angekündet hatte: Der Ministerrat der Bayerischen Staatsregierung hat beschlossen, die Vereinspauschale in diesem Jahr um zusätzliche 20 auf 40 Mio. Euro zu verdoppeln.

Laut Sportminister Joachim Herrmann benötigen die bayerischen Sportvereine in der aktuellen Corona-Krise dringend schnelle und unbürokratische Unterstützung: „Wir lassen unsere Vereine in dieser Ausnahmesituation nicht allein. Mit der Verdopplung der Vereinspauschale kommt die Hilfe flächendeckend und schnell dort an, wo sie gebraucht wird. Jeder Verein, der heuer bereits die Vereinspauschale beantragt hat, erhält automatisch das Doppelte. Die Vereine müssen keine zusätzlichen Anträge stellen, auch eine weitere Prüfung durch Behörden ist nicht nötig." BLSV-Präsident Jörg Ammon begrüßt die Maßnahmen der Staatsregierung: „In dieser schwierigen Zeit die Vereinspauschale zu verdoppeln, ist ein starkes Signal der Politik an unsere bayerischen Sportvereine. Für die rasche Unterstützung sind wir sehr dankbar.“

Videobotschaft von Sportminister Joachim Herrmann

Innen- und Sportminister Joachim Herrmann wendet sich zu diesem Thema auch mit einer aktuellen Videobotschaft an die bayerischen Vereine. Diese kann über die BLSV-Internetseite sowie auf den Online- und Social Media-Kanälen des BLSV und des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (StMI) angesehen werden:

Hilfen aus dem Corona-Soforthilfeprogramm für Sportvereine und Sportfachverbände

Sportvereine und Sportfachverbände können am Hilfsprogramm des Bayerischen Wirtschaftsministeriums teilnehmen und Unterstützung aus dem Corona-Soforthilfeprogramm in Anspruch nehmen, sofern Schäden im wirtschaftlichen Bereich bzw. Zweckbetrieb infolge der Corona-Pandemie entstanden sind. Die Soforthilfe kann beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie online beantragt werden. Link zum Antrag: www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona.

Mehr Informationen zu diesem Thema gibt es auch in den FAQs auf der BLSV-Internetseite unter www.blsv.de/coronavirus.

Gespräche zum stufenweisen Wiedereinstieg in den Sportbetrieb

Wie Sportminister Joachim Herrmann ebenfalls noch einmal betonte, ist Sport und Bewegung an der frischen Luft  für Sportarten wie beispielweise Joggen, Wassersport auf natürlichen Gewässern wie etwa Schwimmen, Segeln oder Rudern, aber auch Reiten oder Fahrradfahren derzeit ausdrücklich erlaubt. „Derzeit arbeiten wir an einem Konzept für die Freigabe weiterer Sportarten ab circa Anfang Mai. Wir wollen den Menschen so viele Sportarten wie möglich erlauben. Dabei werden wir das aktuelle Infektionsgeschehen aber sehr genau im Blick behalten. Im Zweifel geht der Infektionsschutz vor", so Herrmann.

Für den BLSV steht neben der finanziellen Unterstützung für den bayerischen Sport die stufenweise Wiederaufnahme des Sportbetriebs im Mittelpunkt. Zusammen mit der Politik, dem DOSB, den Landessportverbänden sowie den Spitzenfachverbänden steht der BLSV derzeit im engen Austausch, um Vorschläge zur schrittweisen Wiederaufnahme des Sportbetriebs und zur Öffnung von Sportanlagen und Sportstätten zu entwickeln – insbesondere auch für den Breiten- und Freizeitsport. Darüber hinaus arbeiten die Sportministerinnen und -minister der Länder zur Zeit an einem Positionspapier, um am Donnerstag kommender Woche (30. April 2020) in die Beratungen mit der Bundesregierung zur weiteren Öffnung der Gesellschaft in der Corona-Pandemie zu gehen.

BLSV-Präsident Jörg Ammon: „Der Sport leistet gerade einen enorm wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir stehen in vielen intensiven Abstimmungsprozessen, um die stufenweise Wiederaufnahme des Sportbetriebs mitzugestalten. Oberste Prämisse ist auch hier der Gesundheitsschutz für unsere Sportlerinnen und Sportler. Ich bin zuversichtlich, dass wir zeitnah ein tragfähiges Konzept vorstellen können.“

Allgemeine Information zur Vereinspauschale:

Die Vereinspauschale wird jährlich unter Beachtung der Sportförderrichtlinien des Freistaats Bayern zur Unterstützung des Sportbetriebs der Vereine ausgereicht. Die Höhe der den jeweiligen Vereinen zustehenden Vereinspauschale wird mithilfe sogenannter Mitgliedereinheiten ermittelt, wobei Mitgliedschaften von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie der Einsatz von Übungsleiterlizenzen besonders stark gewichtet werden. Im Jahr 2019 wurde eine Mitgliedereinheit mit 0,29 Euro bewertet.

Aktuelle Fragen und Antworten (FAQs), hilfreiche Links und Maßnahmen zur Coronakrise bietet der BLSV auf seiner Website unter www.blsv.de/coronavirus, in seinen sozialen Medien sowie in regelmäßigen Mailings an Sportvereine und Sportfachverbände an. Darüber hinaus steht das BLSV Service-Center unter der Mail-Adresse service@blsv.de sowie zu den BLSV-Geschäftszeiten unter der Tel. +49 89 15702 400 für Rückfragen zur Verfügung.

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