Grüne Mogelpackung Plug-in-Hybride: BUND und VCD fordern realistische Angaben und Streichung von Vergünstigungen

Anlässlich der Diskussion um Kaufbeihilfen und Steuernachlässe für Pkw haben der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der ökologische Verkehrsclub VCD den realen Umweltvorteil von Plug-in-Hybriden überprüft. In einem gemeinsamen Papier untersuchen die Verbände, welchen Beitrag Plug-in-Hybride tatsächlich leisten können, um den Kraftstoffverbrauch und damit die CO2-Emissionen von Pkw zu mindern. Das Ergebnis: Umwelt und Verbraucher haben wenig positiven Nutzen von Plug-In-Hybriden.

Angaben der Hersteller weisen die Fahrzeuge als saubere Alternative zum reinen Benzin- oder Diesel-Pkw aus, die typische Nutzung im Alltagsbetrieb steht dem jedoch häufig entgegen. Trotz der aus Sicht von BUND und VCD unrealistischen Herstellerangaben gibt es für Plug-in-Hybride zahlreiche Anreize zum Kauf. Davon profitieren jedoch vor allem die Hersteller, die mit den Fahrzeugen ihre CO2-Vorgaben, die die EU-Grenzwertregulierung ihnen auferlegt, verbessern. 

„Es ist absurd, dass Plug-in-Hybride weiterhin mit völlig unrealistischen Verbrauchswerten in die Berechnungen der CO2-Flottenwerte eingehen und dank sogenannter super credits sogar mehrfach angerechnet werden“, kritisiert Michael Müller-Görnert, verkehrspolitischer Sprecher des VCD. „Vor allem Premiumhersteller werden diese Anreize nutzen, um anstehende Strafzahlungen der EU zu vermeiden. So könnten zunehmend Plug-in-Modelle auf den Markt gelangen, deren tatsächlicher Kraftstoffverbrauch sehr viel höher liegt. Diesen Umstand blendet die Politik völlig aus.“ 

Damit Plug-in-Fahrzeuge tatsächlich einen Umweltvorteil gegenüber Fahrzeugen ohne zusätzlichen Elektromotor entfalten, muss laut BUND und VCD gewährleistet sein, dass die Fahrzeuge vorwiegend elektrisch betrieben und mit Strom aus erneuerbaren Energien geladen werden. Nur dann sind die aktuellen Kaufbeihilfen zu rechtfertigen. 

Jens Hilgenberg, Leitung Verkehrspolitik des BUND: „Kaufbeihilfen oder andere Vergünstigungen dürfen Käufern von Plug-in-Hybriden nur dann gewährt werden, wenn diese nachweisen, dass sie ihr Fahrzeug zum weitaus überwiegenden Teil elektrisch betrieben haben. 70 bis 80 Prozent muss der elektrische Anteil mindestens betragen. Der Nachweis kann durch Auslesen des Bordcomputers erbracht werden, Beihilfen würden dann erst im Nachgang ausgezahlt. Diese Regelung muss insbesondere beim halbierten Steuersatz bei der Dienstwagenbesteuerung Anwendung finden. Wenn ein solcher Nachweis nicht erfolgt, müssen Kaufprämien und sonstige Begünstigungen gestrichen werden.“

Die Vergünstigungen für Plug-in-Hybride – sowohl bei der Anrechnung in der europäischen CO2-Grenzwertregulierung als auch in der nationalen Steuergesetzgebung – entbehren derzeit für die meisten Plug-in-Hybride jeglicher Grundlage und müssen aus Sicht von BUND und VCD beendet oder neu geregelt werden. Die sogenannten super-credits, also die Mehrfachanrechnung in der EU-Grenzwertberechnung, tragen nicht dazu bei, dass Automobilhersteller ihre Neuwagenflotte klimaverträglich ausrichten und sollten ebenfalls gestrichen werden. Vielmehr ermöglicht sie Autokonzernen, weiterhin verbrauchsintensive Pkw zu verkaufen, indem sie ihre Verbrauchswerte durch die Mehrfachanrechnung von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden schönrechnen.

Faktenpapier von BUND und VCD:www.bund.net/plug-in-hybride

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