Förderkredite bei Liquiditätsproblemen im Zuge der Corona-Krise

Im Zuge der Corona-Krise werden zahlreiche Unternehmen in den kommenden Monaten mit finanziellen Schwierigkeiten und Liquiditätsproblemen zu kämpfen haben. Um dem entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung bzw. das Wirtschaftsministerium schnell reagiert. Betroffenen Unternehmen stehen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie die Darlehensprodukte der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie der jeweiligen Landesbanken zur Verfügung.

Eckdaten KfW Sonderprogramm:

  • für kleine, mittelständische und große Unternehmen
  • Unterprogramme: KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit
  • verbesserte Risikoübernahme bei Krediten
  • Erhöhung auf 90% Haftungsfreistellung für wichtige Betriebsmittel bei KMU und bei größeren Unternehmen auf 80% Haftungsfreistellung
  • Zinsverbesserungen: zwischen 1% und 1,46% p.a. für KMU, sowie zwischen 2% und 2,12% für größere Unternehmen

KfW-Unternehmerkredit:

Durch den KfW-Unternehmerkredit erhalten mittelständische und große Unternehmen, Einzelunternehmen und Freiberufler, die seit mindestens 5 Jahren bestehen, eine zinsgünstige Finanzierung für ihr Vorhaben im Inland. Daneben können kleine und mittlere Unternehmen besonders günstige Konditionen erhalten. Zudem wird den durchleitenden Finanzierungspartnern (Banken und Sparkassen) auf Wunsch eine Haftungsfreistellung von 80% bzw. für kleine und mittlere Unternehmen von 90% gewährt.

ERP-Gründerkredit:

Der ERP-Gründerkredit – Universell ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Gründungen, Nachfolgeregelungen oder Unternehmensfestigungen. Darunter fallen alle Formen der Existenzgründung, z.B. die Errichtung von Unternehmen, deren Übernahme oder die Übernahme einer tätigen Beteiligung. Darüber hinaus werden Festigungsmaßnahmen innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit finanziert. Gefördert werden Gründer sowie Freiberufler und gewerbliche mittelständische Unternehmen, die noch keine 5 Jahre bestehen. Zudem wird den durchleitenden Finanzierungspartnern (Banken und Sparkassen) auf Wunsch für Antragsteller, die bereits 3 Jahre am Markt aktiv sind, eine Haftungsfreistellung von 80% bzw. für kleine und mittlere Unternehmen von 90% gewährt.

Kreditförderungen der einzelnen Bundesländer geben ähnliche Konditionen wie das KfW Sonderprogramm an.

Bei Interesse an einem Förderkredit sowie bei der Antragsstellung hilft die EurA AG gerne weiter.

Über die EurA AG

Die EurA AG gehört mit 140 Mitarbeitern/-innen am Hauptsitz Ellwangen, in den Niederlassungen Hamburg, Aachen, Enge-Sande, Pfarrkirchen, Zella-Mehlis, Brüssel (Belgien) und Porto (Portugal) zu Deutschlands führenden Beratungshäusern für Forschung, Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte. Zu unseren Mandanten zählen branchenweit über 1.500 Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus Deutschland und vielen europäischen Ländern in allen Technologie-Branchen.

Der Schwerpunkt unserer Arbeit betrifft Technologietransfer, Finanzierung, Realisierung und internationale Vermarktung innovativer Produkte und Dienstleistungen, vorwiegend durch Einsatz regionaler, staatlicher und europäischer Fördermittel. Die Kunden aus dem Mittelstand und den Forschungsinstituten profitieren von EurA bei der Konzeption und Begleitung von F&E-Projekten und Kooperationen mit Entwicklungs- und Vermarktungspartnern. Zusätzlich moderiert EurA mehr als 50 bundesweite oder internationale Innovationsnetzwerke, in denen unternehmerische Einzelentwicklungen und Verbünde zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sowie die dazugehörigen Finanzierungsvorhaben initiiert und realisiert werden.

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