EuGH-Generalanwalt: VW kann auch in Österreich verklagt werden

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg EuGH nähert sich dem Diesel-Abgasskandal der Volkswagen AG langsam, aber sicher an. Nach einem am 2. April 2020 vorgelegten Gutachten des EuGH-Generalanwalts Campos Sanchez-Bordona dürfen Käufer, die einen Volkswagen mit manipulierter Abgas-Software erworben haben, im Land des Autokaufs auf Schadensersatz klagen. Damit hält der EuGH-Anwalt im vorliegenden Fall Klagen gegen VW in Österreich für möglich. Die Anträge des Generalanwalts sind für die obersten EU-Richter nicht verbindlich, jedoch folgt der EuGH häufig seiner Empfehlung. Das Urteil wird in Kürze erwartet.

Bereits am 30. April 2020 will sich die Generalanwältin Eleanor Sharpston dazu äußern, ob Motoren des Typs EA 189 von VW eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung enthalten und mit dem Einbau dieser Einrichtung die Autokäufer getäuscht wurden (EuGH, Az. C-693/18).

EuGH-Verfahren im Diesel-Abgasskandal von VW aus Frankreich

Ein französisches Gericht lässt vor dem EuGH wichtige Fragen im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung klären (Az.: C-693/18). Dem Verfahren gegen VW haben sich 1200 Nebenkläger angeschlossen.

Im Mittelpunkt steht die Abgasreinigung der Fahrzeuge. Autohersteller versuchen mit einem Rückführsystem bei der Abgasreinigung die Stickoxid-Emissionen zu senken. Die Rückführung der Abgase in den Verbrennungsprozess wird über ein Ventil geregelt. Untersuchungen von französischen Gutachtern haben ergeben, dass dieses Ventil nur im Prüfmodus dafür sorgt, dass die Abgaswerte und Zulassungsbedingungen erfüllt werden. Im normalen Fahrbetrieb hingegen kommt es zu einem erhöhten Stickoxid-Ausstoß. Die Fahrzeuge stellen eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier dar, heißt es in dem Ersuchen. Die Fahrzeuge hätten nicht die Zulassung erhalten dürfen, da sie die Abgasnormen im Normalbetrieb nicht eingehalten haben.

Für die französische Justiz ist klar, dass laut der EG-Verordnung 715/2007 jeder Hersteller sein Fahrzeug mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 so konstruieren muss, dass die zulässigen Emissionswerte unter normalen Betriebsbedingungen eingehalten werden. Abschalteinrichtungen sind daher unzulässig. Außer sie dienen zum Schutz des Motors.

Die Verhandlung ist bereits dreimal verschoben worden. Im Kern des Verfahrens muss der EuGH nun zu folgenden Sachverhalten Stellung beziehen:

  1. Hat der Autohersteller eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung verwendet?
  2. Sind die Käufer dadurch über wesentliche Merkmale des Fahrzeugs getäuscht worden?
  3. Hat die Abschalteinrichtung zu einem erhöhten Stickoxid-Ausstoß im realen Straßenverkehr geführt?
  4. Welche Bedingungen müssen gelten, damit die Abschalteinrichtung zum Schutz des Motors aktiviert werden darf?

EuGH-Entscheidung wirkt sich auf BGH-Rechtsprechung aus

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr erwartet die Entscheidung des Gerichtshofs mit großer Spannung, weil sie gerade für Deutschland von herausragender Bedeutung ist. Der EuGH könnte, falls bereits am 30. April 2020 ein Urteil fallen sollte, den Verhandlungen in VW-Verfahren vor dem Bundesgerichtshof BGH vorgreifen. In Karlsruhe stehen Termine am 5. Mai, 21. und 28. Juli 2020 zum Diesel-Abgasskandal von VW an.

Die Automobilindustrie wehrt sich derzeit mit Händen und Füßen dagegen, dass der EuGH im Diesel-Abgasskandal Stellung bezieht, obwohl es sich bei der Typengenehmigung um europäisches Recht handelt. Gerade hat die Daimler AG ein Ersuchen des Landgerichts Frankenthal um eine Vorabentscheidung um das Thema „Thermofenster“ wohl mit einem Vergleich beendet.

Für Experten stellt das sogenannte „Thermofenster“ ebenfalls eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Dabei ist die Abgasreinigung von der Außentemperatur abhängig und nur an wenigen Monaten des Jahres funktionstüchtig. Bemerkenswert ist bei Daimler und Opel die Tendenz, für die Autohersteller negative Urteile mit Vergleichen zu verhindern.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber haben in der Musterfeststellungsklage gegen VW einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt. Die Verbraucher-Kanzlei sieht nach wie vor gute Chancen für die Verbraucher, gegen die Automobilhersteller erfolgreich vor Gericht zu bestehen.

Die Rechtsprechung hat sich seit Beginn des Skandals dramatisch zugunsten der Verbraucher geändert. Zwei BGH-Beschlüsse habe die verbraucherfreundliche Trendwende eingeleitet. Die Kanzlei rät betroffenen Verbrauchern daher, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Im kostenfreien Online-Check  der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt. Insgesamt hat sich die Rechtsprechung im Diesel-Abgasskandal seit 2015 generell zugunsten der Verbraucher gedreht.

Österreichs Verbraucher stehen vor EU-weitem Erfolg gegen VW

Im VW-Vergleich zur Musterfeststellungsklage in der Bundesrepublik waren ausländische Verbraucher ausgeschlossen. Die Äußerungen des EuGH-Generalanwalts Campos Sanchez-Bordona zum Gerichtsstandort lassen die Verbraucherschützer in Österreich und der EU hoffen. Folgt das Gericht den Ausführungen des Generalanwalts, dann können Verbraucher in der Europäischen Union auch in ihren Heimatländern VW zur Rechenschaft ziehen.

Konkret ging es in den Schlussanträgen des EU-Generalanwalts um 574 Käufer manipulierter VW-Fahrzeuge, die ihre Rechte an den Verein für Konsumenteninformation (VKI) abgetreten hatten. Der VKI brachte im September 2018 am Landesgericht Klagenfurt für sie eine Klage gegen Volkswagen ein. Normalerweise muss eine Klage in dem Land eingereicht werden, in dem der Beklagte seinen Sitz oder Wohnsitz hat. Deshalb hatte das Landesgericht beim EuGH angefragt, ob es überhaupt zuständig ist.

Der Generalanwalt, dessen Gutachten eine wesentliche Grundlage der späteren EuGH-Entscheidung ist, sieht im vorliegenden Fall aber eine Ausnahme gegeben. Sind die unerlaubte Handlung und ihre Folgen in verschiedenen Mitgliedstaaten zu verorten, kann der Kläger laut Generalanwalt zwischen zwei Gerichtsständen wählen: dem des Ortes, an dem der Schaden eingetreten ist (Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs) und dem des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist (Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens). Unterm Strich im konkreten Fall: Österreichs Verbraucher können VW in Deutschland und auch in Österreich verklagen.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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