Deutscher Pflegerat: Prämie nicht nur auf die Langzeitpflege begrenzen

Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, dass es eine finanzielle Anerkennung für Personal in Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten der Langzeitpflege geben soll und kritisiert, dass professionell Pflegende in den Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen außen vor bleiben.

Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), zur heutigen Kabinettsentscheidung der Bundesregierung:

„Pflegefachpersonen und Pflegeassistenzpersonen haben als Beschäftigte der „systemrelevanten Pflegeberufe“ in allen Bereichen enorm viel geleistet und tun dies nach wie vor. Lob und Applaus sind gut gemeinte Botschaften. Ernst gemeinte, aufrichtige Wertschätzung für den enormen Einsatz in den Bereichen, in denen Menschen gepflegt werden, muss sich auch in einer finanziellen Zuwendung bei allen Pflegefachpersonen und Pflegeassistenzpersonen in der direkten Patientenversorgung zeigen.

Der Deutsche Pflegerat spricht sich daher für eine sofortige Nachbesserung des heute vom Kabinett beschlossenen Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite aus. Die professionell Pflegenden in den Krankenhäusern und in den Rehabilitationseinrichtungen müssen ebenfalls eine finanzielle Anerkennung ihrer Leistungen erhalten.

Weiter fordert der Deutsche Pflegerat eine Steuerfinanzierung der Prämie. Es geht um eine gesamtgesellschaftliche Anerkennung. Nicht nur die Versicherten, sondern die gesamte Gesellschaft sollte bei der Anerkennung der Verdienste der professionell Pflegenden einen Beitrag leisten.“

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 15 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände des DPR:

– Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS)
– AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG)
– Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS)
– Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG)
– Bundesverband Pflegemanagement
– Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV)
– Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD)
– Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK)
– Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
– Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF)
– Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV)
– Katholischer Pflegeverband e.V.
– Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS)
– Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP)
– Verband der PflegedirektorInnen der Unikliniken e.V. (VPU)

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