Busunternehmen fordern: Rettungsschirm für stärker betroffene Branchen deutlich ausweiten

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) plädiert für eine individuelle und damit gerechtere Rettungspolitik in der Corona-Krise. Die neuen Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern bringen Entlastungen nur für eine Reihe von Wirtschaftszweigen, während andere Branchen stärker und länger belastet werden. Dieses Ungleichgewicht muss sich auch in den Unterstützungsleistungen spiegeln. Der bdo fordert direkte, nicht rückzahlbare Hilfen für Betriebe, denen die Geschäftsgrundlage weiter entzogen bleibt.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat am 17. April in Berlin nach zusätzlichen gezielten Unterstützungsmaßnahmen für besonders stark von der Corona-Krise betroffene Branchen gerufen. Die aktuellen Entscheidungen von Bund und Ländern führen zu einem Ungleichgewicht beim Vergleich verschiedener Wirtschaftszweige. Der bdo plädiert daher dafür, dass entsprechend auch die Rettungsschirme für die Wirtschaft passgenau und weiter gespannt werden müssen. Der Gesundheitsschutz muss selbstverständlich weiterhin oberste Priorität sein. Dies sollte aber mit fairen Chancen für alle Unternehmen verbunden sein. Es droht derzeit, dass einzelne Branchen aufgrund politischer Entscheidungen komplett untergehen, weil ihnen langfristig die Geschäftsgrundlage entzogen wird. Die Bustouristik war so beispielsweise bereits lange vor dem landesweiten Shutdown von einer Stornierungswelle betroffen, erlebt derzeit einen absoluten Stillstand und wird offenbar auch erst spät wieder den Betrieb aufnehmen dürfen.

Zu den Entscheidungen von Bund und Ländern und den daraus resultierenden Folgen für die Busbranche sagte bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard: „Bundesregierung und Länderchefs stehen in der jetzigen Lage vor ungeheuer schweren Entscheidungen. Es ist bemerkenswert und ein großer Erfolg, dass in Deutschland die gesundheitlichen Folgen der Corona-Pandemie im Vergleich zu anderen Ländern bislang hervorragend gemeistert werden konnten. Auch wir als Busbranche unterstützen den Kurs, der dem Gesundheitsschutz absolute Priorität einräumt. Hierbei muss es aber in den kommenden Tagen, Wochen und gegebenenfalls Monaten gerecht zugehen. Die Zukunft einzelner Unternehmen darf nicht davon abhängen, in welchem Bereich der Wirtschaft sie zufällig tätig sind. Genau dies passiert nun aber, weil einige Branchen von Lockerungen profitieren, während andere weiterhin im Interesse der Allgemeinheit ihren Dienst komplett ruhen lassen müssen. Wenn Unternehmen länger und schwerer von den notwendigen Maßnahmen im Zeichen des Gesundheitsschutzes betroffen sind, dann müssen sie auch auf eine passgenaue Unterstützung zählen können. Das ist in dieser einzigartigen Situation ein Gebot der Fairness im Wettbewerb. Es ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, wenn an sich leistungsfähige Betriebe trotz der Verbote dem Markt erhalten bleiben.“

Über den Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) ist der Spitzenverband der deutschen Busbranche und vertritt die Interessen der privaten und mittelständischen Unternehmen aus dem Bereich Personennahverkehr, Bustouristik und Fernlinienverkehr gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V.
Reinhardtstr. 25
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 24089-300
Telefax: +49 (30) 24089-400
http://www.bdo.org

Ansprechpartner:
Christian Wahl
Referent Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 24089-300
E-Mail: christian.wahl@bdo.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel