So müssten ab dem heutigen Montag, den 20. April 2020, die Patientinnen und Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege wieder in die Arztpraxis gehen, um eine Krankschreibung zu erhalten. Das hat der G-BA entgegen dem einhelligen Votum von Kliniken und Vertragsärzten beschlossen. Quitterer kritisiert diese Entscheidung: „Das ist unverantwortlich.“
Man könne zunächst nicht unterscheiden, ob diese Patienten lediglich an einem harmlosen Infekt oder an COVID-19 erkrankt seien. Die Dunkelziffer der Erkrankten sei nicht bekannt.
„Die bayerischen Vertragsärzte benötigen weiterhin die Möglichkeit der telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei leichten Atemwegserkrankungen. So verringern wir das Risiko der Virusweitergabe an andere Patienten und Mitarbeiter aller Bereiche im Krankenhaus und Praxen“, betont Quitterer.
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