Arbeitsschutz auch in der Pandemie nicht vernachlässigen

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) weist angesichts der jüngsten Entscheidungen zur vorläufigen Fortführung der Schutzmaßnahmen ausdrücklich darauf hin, dass noch kein Ende der Gefährdung durch das Corona-Virus absehbar ist. „Auch wenn wir in Deutschland bisher überwiegend gut mit den Herausforderungen zurechtgekommen und uns Entwicklungen wie in Italien, Spanien oder Frankreich erspart geblieben sind, müssen konsequent die gebotenen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Denn auch jetzt schon gibt es regional und lokal eine hohe Inanspruchnahme der Krankenversorgung und insbesondere in den Pflegeheimen besteht ein hohes Risiko der Ausbreitung des Virus mit häufig tödlichen Folgen“, erklärt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein.

Auch in Zeiten der Krise müssen angemessene Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzmaßnahmen gewährleistet werden. Wo das nicht sichergestellt ist, werden Mitarbeiter/innen krank und/oder brennen aus. Die immer noch lückenhafte Versorgung mit persönlicher Schutzausrüstung vor allem im ambulanten Bereich und in der stationären Langzeitpflege riskiert vermehrte Infektionen bei den Pflegenden und bei den von Pflege abhängigen Menschen. Sollte die Versorgung in der Häuslichkeit und in der stationären Langzeitpflege zusammenbrechen, käme es zu einer Flut von Krankenhauseinweisungen bzw. im Extremfall zu einer hohen Rate an Todesfällen in Pflegeheimen.

Es muss daher in allen Versorgungsbereichen alles getan werden, um die Pflegenden zu schützen und jegliche Hilfe zu gewähren, die die enorme Arbeitslast und den psychischen Stress einigermaßen erträglich machen. Daher ist mit der Aussetzung bzw. Aufweichung von Schutzgesetzen (z.B. Arbeitszeit) verantwortungsvoll umzugehen. Erschöpfung bis hin zum Zusammenbruch, hohe Fehlerraten und eine totale Überforderung sind die Folgen. Die Mitarbeiter/innen müssen Pausen und ausreichende Ruhezeiten zwischen ihren Schichten erhalten, denn nur so werden sie in einer lange andauernden Krise durchhalten können. Unter solchen Bedingungen arbeiten zu müssen ist eine enorme Belastung für die psychische Gesundheit der Mitarbeiter/innen, deshalb muss auch hierzu für geeignete unterstützende Dienste gesorgt werden.

Der DBfK fordert von den Verantwortlichen der Politik auf allen Ebenen, von den Arbeitgebern und Führenden der beruflich Pflegenden weiterhin:

  • Sicherstellung von Ablösung, Pausen- und Ruhezeiten sowie genügend Erholungszeit zwischen den Schichten;
  • Unterstützung bei persönlichen Problemen, z.B. in der Betreuung von Kindern oder hilfsbedürftigen Angehörigen, damit die Pflegefachpersonen ihrer Arbeit nachgehen können;
  • psychologische Betreuung für Mitarbeitende in besonders stark betroffenen Einrichtungen;
  • Angebote seitens der Arbeitgeber an Pflegende, um den Weg zur Arbeit ohne Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs zu gewährleisten;
  • Einsatzplanung der Pflegenden vor dem Hintergrund ihrer Kompetenzen sowie ihrer individuellen Risikoprofile (u.a. Ausbildungsstand, Lebensalter, Gesundheitsstatus…).

Wir halten es zudem für unerlässlich, dass die Testkapazitäten erhöht werden, damit das gesamte in unseren stationären und ambulanten Diensten und Einrichtungen tätige Personal die Möglichkeit hat, sich frühzeitig auf das Corona-Virus testen zu lassen. Nur so lassen sich die RKI-Empfehlungen in der Fläche einhalten und umsetzen. Die Indikationsstellung für Tests ist dabei weit zu fassen, Tests müssen regelmäßig wiederholt und eine zeitnahe Rückmeldung der Testergebnisse gesichert werden. Auf Landes- wie Bundesebene muss eine exakte statistische Erfassung der Testergebnisse, der Erkrankungen bis hin zu Todesfällen in den Gesundheitsberufen eingeführt werden.

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