Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Wegen des aktuell gegen Deutschland laufenden Vertragsverletzungsverfahrens aufgrund der nicht ordnungsgemäßen Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht hat die Bundesregierung nun – mit fast acht Jahren Verspätung – Entwürfe für Änderungen im Tierversuchsrecht vorgelegt. „Diese jedoch sind nach Einschätzung der Tierschutzverbände grob unzureichend“ so der Leiter der Wissenschafts- und Rechtsabteilung von PETA Deutschland, Dr. Edmund Haferbeck, die stellvertretenden Vorsitzenden von Ärzte gegen Tierversuche, Dr. Corina Gericke und der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht, Dr. Barbara Felde, Torsten Schmidt vom Bund gegen Missbrauch der Tiere sowie Christina Ledermann vom Verband Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner.

Über zwanzig durch die EU-Kommission gerügte Fehler sollen nun in den Entwürfen zur Änderung von Tierschutzgesetz und Tierschutz-Versuchstierverordnung von der Bundesregierung behoben werden. „Es wird jedoch klar, dass die Bundesregierung an vielen Stellen versucht, den Status quo – eine nicht tierschutzgerechte und europarechtswidrige Regelung der Tierversuche – beizubehalten“, kritisieren die Tierschutzverbände.

Einer der einschneidendsten Fehler in der bisherigen deutschen Umsetzung des EU-Rechts ist die Vorgabe, dass die Behörde, die einen Tierversuch genehmigen muss, nicht prüfen darf, ob dieser wirklich als unerlässlich und ethisch vertretbar gelten kann. Nach bisheriger deutscher Rechtslage muss die Behörde auf das vertrauen, was ihr der Antragsteller, der den Tierversuch machen will, dazu vorträgt. Dass dies ein eklatanter Fehler ist, der zu Lasten der Tiere geht, hat die EU der Bundesregierung sehr deutlich mitgeteilt. Der nun vorliegende Entwurf der Bundesregierung für eine Änderung des Tierschutzgesetzes ist nicht konsequent auf die Behebung des Fehlers ausgerichtet, sondern ist so schwammig formuliert, dass offensichtlich ist, dass das Prüfungsverbot für die Behörde aufrecht erhalten bleiben soll. Hiergegen haben sich die Tierschutzverbände in ihrer gemeinsamen Stellungnahme eindeutig positioniert und fordern eine klare Umsetzung der umfassenden Prüfpflicht der Behörde.

Ein weiterer gravierender Fehler betrifft die sogenannten vorgeschriebenen Tierversuche: Bisher sah die deutsche Gesetzgebung vor, dass diese nur einer Anzeigepflicht unterliegen, nicht aber von der Behörde genehmigt werden müssen. Es reicht bislang also lediglich ein einfaches „Bescheidsagen“ bei der Behörde aus, um diese Art von Tierversuchen durchführen zu dürfen. Laut EU-Tierversuchsrichtlinie müssen jedoch alle Tierversuchsvorhaben einen Genehmigungsprozess durchlaufen. Hier lenkt die Bundesregierung im neuen Gesetzentwurf leider nur scheinbar ein – denn dieser enthält eine Hintertür, durch die eine Genehmigung nach einer bestimmten „Wartezeit“ automatisch als erteilt gelten soll. Auch hierzu fordern die Verbände, dass der Fehler in der Umsetzung in einer Weise behoben wird, mit der dem EU-Recht Rechnung getragen wird und nicht nur eine vorgebliche Änderung der Rechtslage herbeigeführt wird, die ein Weitermachen wie bisher ermöglicht.

Die umfangreiche Stellungnahme der Verbände Ärzte gegen Tierversuche e. V., Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. und PETA Deutschland e. V. ist unter https://www.peta.de/mediadb/200328_Tierschutzverbaende_Stellungnahme_Aend_TierSchG_TierSchVersV.pdf und auf den Webseiten der Verbände abrufbar.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Goethestr. 6-8
51143 Köln
Telefon: +49 (2203) 20222-0
Telefax: +49 (2203) 20222-99
http://www.aerzte-gegen-tierversuche.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel