Aufgrund dieser weitreichenden, von den Antragstellern nicht vorhersehbaren Entwicklungen hat der Vorstand der Stiftung beschlossen, die Frist zur Einreichung von Anträgen für das I. Quartal 2020 zu verlängern. Sie endet statt am 31. März 2020 nunmehr am 30. Juni 2020 um 18:00.
Mit dieser Maßnahme möchte die Stiftung gewährleisten, dass jede ausbildende Reederei – trotz der aktuellen Herausforderungen – die Möglichkeit erhält, die bewährte Förderung vollumfänglich in Anspruch nehmen zu können und gleichzeitig ihre Mitarbeiter bestmöglich, im Rahmen der aktuellen Leitlinien von Bund und Ländern, schützen zu können.
Das Antragsformular sowie die Bedingungen für die finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung 2020 sind auf der Website der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland zum Herunterladen hinterlegt, siehe www.stiftung-schifffahrtsstandort.de
Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland
Burchardstr. 24
20095 Hamburg
Telefon: +49 (40) 35097-270
http://www.stiftung-schifffahrtsstandort.de