Spielbanken in Baden-Baden, Konstanz und Stuttgart geschlossen

Die Baden-Württembergische Spielbanken GmbH & Co. KG hat am Freitag ihre drei Spielbanken in Baden-Baden, Konstanz und Stuttgart mit sofortiger Wirkung geschlossen. Die landeseigene Gesellschaft reagierte damit unverzüglich auf die Beschlüsse der Landesregierung von Baden-Württemberg zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie. „Die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unserer Besucher und Gäste in den Casinos ist uns wichtiger als alles andere“, begründete Geschäftsführer Otto Wulferding die Schließung der drei Spielbanken im Südwesten, die im vergangenen Jahr von mehr als 636 000 Gästen besucht worden waren. „Wir hatten bereits nach Bekanntwerden der ersten Corona-Erkrankungen in Baden-Württemberg in allen drei Häusern Vorkehrungen für unsere Mitarbeiter und Besucher getroffen“, berichtet Otto Wulferding.

Wann die Casinos in Baden-Baden, Konstanz und wieder öffnen werden, steht derzeit nicht fest. Die Schließungen betrifft auch die Clubs New Grace in Stuttgart und Bernstein in Baden-Baden. Das Restaurant Villagio im Gebäude des Casinos Konstanz bleibt dagegen geöffnet.

Der Betrieb der drei Spielbanken in Baden-Württemberg läuft normalerweise das ganze Jahr über außer am Karfreitag, an Allerheiligen, am Volkstrauertag, Buß- und Bettag, Totensonntag sowie an Weihnachten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Baden-Württembergische Spielbanken GmbH & Co. KG
Werderstr. 4
76530 Baden-Baden
Telefon: +49 (7221) 3024-0
Telefax: +49 (7221) 3024-110
http://www.bw-spielbanken.de

Ansprechpartner:
Wolf M. Günthner
Telefon: +49 (7151) 920240
Fax: +49 (7151) 920242
E-Mail: info@wg-kommunikation.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel