Keine Konzerte in Elbphilharmonie & Laeiszhalle von 13. März bis 30. April 2020

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg hat heute eine „Allgemeinverfügung über das Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen zur Eindämmung des Coronavirus“ erlassen. Sie gilt ab morgen, Freitag, den 13. März, bis Donnerstag, den 30. April 2020. Ergänzend hierzu hat die Behörde für Kultur und Medien mitgeteilt, dass Elbphilharmonie, Laeiszhalle, Hamburgische Staatsoper, Deutsches Schauspielhaus, Thalia Theater und Kampnagel im selben Zeitraum den Spielbetrieb einstellen. Davon sind also auch alle Veranstaltungen in Elbphilharmonie und Laeiszhalle betroffen. Die Plaza der Elbphilharmonie bleibt zu den gewohnten Öffnungszeiten zugänglich.

Einzelheiten zu den Kartenrücknahmemodalitäten werden ab Anfang kommender Woche auf www.elbphilharmonie.de bekanntgegeben.

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